[A-DX] BNetzA ud PLC
Kurt RingelFr Jul 3 13:43:55 CEST 2015
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On 03.07.2015 10:35, Heinrich DF8RY wrote: > Du bekommst bei allen Einsätzen der BNetzA nie etwas Schriftliches. > Dass mein Nachbar die Grenzwerte "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" > deutlich überschreitet, habe ich mühsam mündlich aus dem > PMD-Mitarbeiter "herauspressen" müssen. Hallo Heinrich, im Prinzip geht eine zivilrechtliche Klage sogar ohne die vorherige Inanspruchnahme der BNetzA. Nur will ich natürlich vorher wissen, wer stört und ob die Störung rechtswidrig ist, denn wenn ich mich hier irre, habe ich die Verfahrenskosten zu tragen. Auch eine Rechtsschutzversicherung wird eher gewillt sein, das Risiko zu übernehmen, wenn ich ihr belegen kann, dass die BNetzA bereits die notwendigen Feststellungen getroffen hat. Um eine Zivilklage zu erheben, brauche ich also keine Beweise in der Hand zu haben. Ich muss nur Behauptungen aufstellen (Nachbar A stört meinen Funkempfang rechtswidrig) und dafür Beweis antreten. Beweis kann ich antreten durch die Benennung der BNetzA als Sachverständigen. Das Zivilgericht wendet sich dann an die BNetzA und diese hat dann für das Gericht die erforderlichen Feststellungen zu treffen. Der verklagte Nachbar ist in einem solchen Fall auch zur Mitwirkung gezwungen, denn wenn er sich weigert, tritt Beweislastumkehr ein, d.h. er müsste nun beweisen, dass er NICHT stört. 73, Kurt
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