[A-DX] BNetzA ud PLC
HJ WinkelFr Jul 3 13:29:45 CEST 2015
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Moin Heinrich, so nu will ich nochmal auf Mail antworten und dann denke ich soll es auch zuerst mal genug sein..mit dem Thema -- Aber wer eine Steorungsmeldung abgibt soo eine gewisse Form einhalten..... wer hierzu Infos braucht einfach melden. -- Ok, Heinrich 1 Fazit hieraus..in Zusammenarbeit mit der BNetzA alles schriftlich. 2 Schon bei Steorungsmeldung auf einen rechtskräftigen Bescheid bestehen auf auf die Verwaltungsvorschriften hinweisen 3 Schiedsverfahren.... Kompromiss..ist das Zeil eines solchen Verfahrens....Aber vielleicht lohnt es sich ja auch dem Nachbarn ein paar Geräte zu spendieren. 4 Gerade weil der DARC, aufgrund der Satzung nur Funkamateure vertritt, lohnt es sich auch im Bereich SWL zusammenzuarbeiten und sich auszutauschen. 5 Es wird wriklich Zeit für ein SWL-EMV Forum wo sich ausgetasucht wird und Informationen laufen.....Denn der Infomationsaustausch scheint wichtig zu sein...Sonst werkeln wir alle vor uns hin und sind der "Willkuer" ausgesetzt. -- Mal sehen.. vielleicht gibt es einige, die an einem solchen Forum intressiert sind... -- Das solls denn auch zu "PLC schau an" gewesen sien. -- 73 HJ --------------------------- Durch den Listenbetreiber gelöscht --------------------------- -----Original-Nachricht----- Betreff: Re: [A-DX] BNetzA ud PLC Datum: Fri, 03 Jul 2015 13:01:49 +0200 Von: Heinrich DF8RY < Am 03.07.2015 um 12:06 schrieb HJ Winkel: > Moin, > der Tatsache, dass es nichts schriftliches gibt, muss ich widersprechen. > Ich habe was schriftliches.... Hallo, Tatsachen kann man nicht widersprechen. Es gab und gibt nichts Schriftliches. Bei keinem der vier Störfälle, die ich bisher gemeldet habe. Ich kann bei meiner erneuten Beschwerde, die ich sicher mache, natürlich darauf bestehen, dass mir schriftliche Messergebnisse mitgeteit werden. Wenn die BNetzA sich darauf aber nicht einlässt, bliebe als Ausweg wirklich nur ein nie endender Rechtsstreit, in dessen Verlauf über Jahre mittlerweile zehn weitere Nachbarn PLC in Betrieb genommen haben. So ein Schritt ist nicht einfach. Auch Rechtsschutzversicherungen zahlen nur dann, wenn der Ausgang eines Verfahrens zu deinen Gunsten erfolgt. Außerdem brauchst du dafür Rechtsanwälte, die sich mit der Materie auskennen. Auf die evtl. Mithilfe des DARC kann ich nicht hoffen, weil ich als Funkamateur ja nicht gestört bin. Die wenigen privaten Schiedsverfahren bei örtlichen Gerichten, von denen ich weiß, liefen in der Regel auf einen Kompromiss hinaus. Der hieße dann: Ich muss dem Nachbarn sagen, wann ich Radio hören will und er muss mir sagen, wann er bei Zalando einkaufen will. Dann verpflichtet sich die jeweils andere Seite freiwillig, keinen "Betrieb" zu machen. Auf so etwas kann ich verzichten. Heinrich -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers. ---------------------------------------------------------------- Profitieren Sie von der sicheren E-Mail-Übertragung Ihrer Daten mit einer kostenlosen E-Mail-Adresse der Telekom. www.t-online.de/email-kostenlos
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