[A-DX] Antons Funkperlen
RogerSa Mär 19 20:22:44 CET 2016
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Am 19.03.2016 um 20:10 schrieb Jens F. Hofstadt | Bad Kreuznach: > Tatsächlich ist ein leicht erreichbares/lesbares Impressum PFLICHT und nicht > nur Gefälligkeit ... Eventuell aber nicht in der Schweiz, wenn darüber keine Leistungen angeboten werden.... "...Nach wie vor nicht impressumspflichtig ist etwa jemand, der einen privaten Blog betreibt und beispielsweise über die Fortschritte seiner Tomatengewächse im hauseigenen Gemüsegarten schreibt, ohne dass er irgendetwas davon verkaufen möchte...." Verkaufen will Anton seinen Funk-Kram ja über eBay. Was seine Daten betraf: 3 Minuten Googeln + eine Callbook-CD...... (ok, die hat nicht jeder...) roger
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