[A-DX] Nur Info: Rundfunk-in-Hotelzimmer-ist-keine-oeffentliche-Wiedergabe
Wolfgang ThieleDo Okt 27 12:28:46 CEST 2016
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Am 27.10.2016 um 12:18 schrieb Jens F. Hofstadt | Bad Kreuznach: > Es ging zwar um Österreich und nicht um Willkür, aber: > Der Hotelgast muss die GEZ als Gast weder in Austria noch in Deutschland > bezahlen. Ob der Hotelier SEINE Kosten ganz umlegt, ist dann seine Sache, > Beschwerden sind ggf. an ihn zu richten. Wenn ich das richtig verstehe, hat diese Geschichte per se nichts mit Rundfunkgebühren bzw. Rundfunkbeiträgen zu tun. Die „Verwertungsgesellschaft Rundfunk“ in Österreich scheint mir eher das Pendant zur GEMA bzw. zur VG Wort in Deutschland zu sein. Auch in Deutschland muss, unabhängig vom Rundfunkbeitrag, z. B. ein Hotel Gebühren an die GEMA abführen, wenn es die Gäste im Speisesaal oder im Foyer mit Musik beschallt (wenn z. b. im Hintergrund Klassikradio dudelt). Das ist wäre dann eine „öffentliche Vorführung“. Die Gebühren dafür fallen zusätzlich zum Rundfunkbeitrag an. Die Frage, um die es in der vorliegenden Entscheidung geht, ist wohl, ob das Radiohören eines Gastes, der alleine in seinem Hotelzimmer sitzt, auch als „öffentliche Vorführung“ zu werten ist. Gruß Wolfgang
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