[A-DX] Nur Info: Rundfunk-in-Hotelzimmer-ist-keine-oeffentliche-Wiedergabe

Jürgen Martens
Do Okt 27 13:44:15 CEST 2016


-----Ursprüngliche Nachricht----- 
From: Jens F. Hofstadt | Bad Kreuznach
Sent: Thursday, October 27, 2016 12:18 PM
To: 
Subject: Re: [A-DX] Nur Info: 
Rundfunk-in-Hotelzimmer-ist-keine-oeffentliche-Wiedergabe

> Es ging zwar um Österreich und nicht um Willkür, aber:
> Der Hotelgast muss die GEZ als Gast weder in Austria noch in Deutschland
> bezahlen. Ob der Hotelier SEINE Kosten ganz umlegt, ist dann seine Sache,
> Beschwerden sind ggf. an ihn zu richten.

Selbstverständlich legt der Hotelier (ob Einzelperson oder GmbH ist dabei 
egal)
diese Kosten auf den Hotelgast um! Es sind Betriebskosten wie auch die 
Kosten
für das Personal, die Sozialabgaben, die Raumkosten, das Frühstücksbüffet,
die Beiträge zur IHK und DEHOGA, der Werbegemeinschaft "Schöneres Bad 
Tüttelheim"
usw. usw. Letzlich werden alle Kosten, die einem Gewerbetreibenden auferlegt
werden, in die Preise für das gelieferte Produkt (hier: Übernachtung mit 
Frühstück)
eingerechnet.
Und wer z.B. meint, die GEZ-Abgaben für die Fahrzeuge der Handwerker
würde ihn nicht betreffen, der irrt spätestens dann, wenn seine Heizung 
streikt
und der Handwerker vorfährt. Die Kosten sind in den Fahrtkosten mit 
eingerechnet.

73, Jürgen (Handwerksmeister)