[A-DX] Impressumpflicht "Shortwaveradio"
Schwarz, PeterSa Dez 14 12:54:16 CET 2019
- Vorherige Nachricht (dieses Gesprächs): [A-DX] Impressumpflicht "Shortwaveradio"
- Nächste Nachricht (dieses Gesprächs): [A-DX] Impressumpflicht "Shortwaveradio"
- Nachrichten sortiert nach: [ Datum ] [ Thema ] [ Betreff (Subject) ] [ Autor ]
Naja, wie auch immer, auf jeden Fall haben sie sich mit diesem Mail in der Szene so richtig Freunde geschaffen...so kann man es auch machen, wenn man in einem Wellenbereich unterwegs ist, der sowieso ausserhalb dieser Szene in Europa quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit sendet. Einfach ignorieren...gibt ja besseres. Gruß Peter > Am 14.12.2019 um 12:44 schrieb Jens F. Hofstadt | Bad Kreuznach <>: > > Wenn schon das TMG nicht auf Anhieb gelten könnte, dann doch der > Rundfunkstaatsvertrag, da die Webseite nachdrücklich den Sendebetrieb > unterstützt, sodass durchaus eine Art "Impressumpflicht" besteht. > > Das Thema "Impressum" wird durchweg restriktiv gehandhabt. Der RStV sieht > also auch einen Automatismus in Richtung TMG vor. Denn: RStV § 55 enthält > den Absatz "Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell > gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise > Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben > werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des > Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der > Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist > kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte > verantwortlich ist." > Letzteres käme also erschwerend hinzu, denn Kai selbst scheint nur für die > Webseite verantwortlich, nicht fürs Senden. > > Heimlichtuerei fördert Fake News - das sollten die Betreiber letztlich > bedenken, anstatt seltsame Emails zu verschicken. > > > > -- > ----------------------------------------------------------------------- > Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. > Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at > ----------------------------------------------------------------------- > Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede > kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
- Vorherige Nachricht (dieses Gesprächs): [A-DX] Impressumpflicht "Shortwaveradio"
- Nächste Nachricht (dieses Gesprächs): [A-DX] Impressumpflicht "Shortwaveradio"
- Nachrichten sortiert nach: [ Datum ] [ Thema ] [ Betreff (Subject)] [ Autor ]