[A-DX] Impressumpflicht "Shortwaveradio"

Jens F. Hofstadt | Bad Kreuznach
Sa Dez 14 12:44:35 CET 2019


Wenn schon das TMG nicht auf Anhieb gelten könnte, dann doch der
Rundfunkstaatsvertrag, da die Webseite nachdrücklich den Sendebetrieb
unterstützt, sodass durchaus eine Art "Impressumpflicht" besteht. 

Das Thema "Impressum" wird durchweg restriktiv gehandhabt. Der RStV sieht
also auch einen Automatismus in Richtung TMG vor. Denn:  RStV § 55 enthält
den Absatz "Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell
gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise
Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben
werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des
Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der
Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist
kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte
verantwortlich ist."
Letzteres käme also erschwerend hinzu, denn Kai selbst scheint nur für die
Webseite verantwortlich, nicht fürs Senden.

Heimlichtuerei fördert Fake News - das sollten die Betreiber letztlich
bedenken, anstatt seltsame Emails zu verschicken.