[A-DX] Impressumpflicht "Shortwaveradio"
Jens F. Hofstadt | Bad KreuznachSa Dez 14 12:44:35 CET 2019
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Wenn schon das TMG nicht auf Anhieb gelten könnte, dann doch der Rundfunkstaatsvertrag, da die Webseite nachdrücklich den Sendebetrieb unterstützt, sodass durchaus eine Art "Impressumpflicht" besteht. Das Thema "Impressum" wird durchweg restriktiv gehandhabt. Der RStV sieht also auch einen Automatismus in Richtung TMG vor. Denn: RStV § 55 enthält den Absatz "Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist." Letzteres käme also erschwerend hinzu, denn Kai selbst scheint nur für die Webseite verantwortlich, nicht fürs Senden. Heimlichtuerei fördert Fake News - das sollten die Betreiber letztlich bedenken, anstatt seltsame Emails zu verschicken.
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