[A-DX] Störgeräusch von LW bis 2500 kHz

Tom DF5JL
Fr Aug 14 20:33:35 CEST 2020


Erik,

eine potentielle Störung ist de facto keine Störung. Aber das weißt Du
doch selbst. Denn Du schreibst: "Der Störungsdienst wird nur aktiv, wenn
durch die Störquelle zu konkreten Beeinträchtigungen führt."

Also was soll dieses "Hätte, hätte, Fahrradkette..."???

Es gibt sicher im Netz Philosophiegruppen, dort kann man solche Annahmen
vortrefflich diskutieren. Aber dafür hat sicherlich die Mehrheit nicht
die A-DX-Gruppe abonniert...

73 Tom DF5JL



Am 14. Aug.. 2020 um 19:58 schrieb Erik:
> Moin,
>
> kurz meine Erfahrungen mit der Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur
> (habe mit der Außenstelle Hannover telefoniert).
>
> Der Störungsdienst wird nur aktiv, wenn durch die Störquelle zu
> konkreten Beeinträchtigungen führt. Die gestörte Mittelwelle gehört hier
> nicht (mehr) dazu. Die Beeinträchtigung der DSL/Internetverbindung ist
> eine Beeinträchtigung, muss aber vom Provider an die Bundesnetzagentur
> gemeldet werden.
> Wenn ich alle lokalen UKW-Sender hören kann, liegt keine Beinträchtigung
> vor, die einen Einsatz rechtfertigt. Überschreiten von Grenzwerten sind
> irrelevant solange diese nicht zu konkreten Störungen (lokale
> UKW-Sender, DSL)  führen (abgesehen davon, dass man eine Überschreitung
> des Grenzwertes erst dann kennt, wenn man gemessen hat).
> Ende im Gelände!
>
> Mal eine Frage an unsere Juristen:
> Von den Störungen ist auch das 160m Afu-Band (1800 bis 2000 kHz), der
> Afu-LW-Bereich 135,7 bis 137,8 kHz und 500 kHz** betroffen.
> Ich hatte mal eine Afu-Lizenz, die ich vor 10 Jahren zurückgegeben habe.
> Wenn ich der Bundesnetzagentur nun schreibe, dass ich erwäge meine
> Lizenz zu "reaktivieren", wäre ich zumindest ein "potenziell"
> Betroffener. Reicht eine "potenzielle Betroffenheit", um die Netzagentur
> zu Aktivitäten zu veranlassen oder muss ich erst die Lizenz haben?
>
> Wenn ich im Amt säße, würde ich mir mitteilen, dass die höheren Bänder
> (ab 80m) von den Störungen nicht (so stark)  beinträchtigt sind und dass
> die störungsbedingten Einschränkungen (kein 160m, keine LW) hinzunehmen
> sind. Abgesehen davon, würde ich mir Afu-Betrieb auf 160m/LW in einer
> Innenstadtlage in einem Mehrfamilienhaus selber nicht glauben :-).
>
> Erik