[A-DX] BNetzA ud PLC

HJ Winkel
Fr Jul 3 12:06:24 CEST 2015


Moin,
der Tatsache, dass es nichts schriftliches gibt, muss ich widersprechen.
Ich habe was schriftliches....
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Wenn nichts kommt auf etwas schriftliches bestehen..immerhin handelt es sich um eine Verwaltungsakt..und dieser
erfordert einen schriftlichen Bescheid.
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..und wenn nicht entsprechend gemessen wurde,,, ist das ein Grund das ganze Verfaren anzuzweifeln (Widerspruch)
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Oft hilft auch ein Schreiben an die BNetzA mit Kopie an das BMWI Abt. VI.
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Betreten des Grundstückes....... grundsaetzlich richtig. Ist auch ein hohes Gut..Wohnung,,,etc.
Aber auch hier..EMVG $ 12 glaube ich, so aus dem Kopf... der Bürger ist zur Mitarbeit verpflichtet. Dies implementiert
auch das betreten des Grundstückes. Natuerlich nach Abstimmung.
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Weiterhin steht der BNetzA auch das Mittel des Zwnagsgeldes zur Verüfung. All dies gibt das EMVG her.
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Das Problem die/der Sachbearbeiter weiss das oft nicht.... und es muss den Damen und Herren gesagt werden.
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Alles Aufwand.. aber hilft....
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Wer diesen Aufwand scheut.... damit rechnet evtl. die Bürokratie... hat verloren......und damit wir alle.
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Vor allem aber, wenn einmal erfolgreich gegen PLC vorgegangen wurde... kann dies allen anderen helfen, in dem 
der Vorgang bei Problemen..als "Muster" angeführt und zitiert werden kann..
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73 HJ


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