[A-DX] BNetzA ud PLC

HJ Winkel
Fr Jul 3 16:40:56 CEST 2015


Moin,
so isr es im Grundsatz....und darus folgert... Der Weg ist entweder ein Schiedsverfahren oder eine Klage,,,
73 HJ

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Durch den Listenbetreiber gelöscht
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-----Original-Nachricht-----
Betreff: Re: [A-DX] BNetzA ud PLC
Datum: Fri, 03 Jul 2015 13:44:19 +0200
Von: Kurt Ringel <

On 03.07.2015 10:35, Heinrich DF8RY wrote:
> Du bekommst bei allen Einsätzen der BNetzA nie etwas Schriftliches. 
> Dass mein Nachbar die Grenzwerte "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" 
> deutlich überschreitet, habe ich mühsam mündlich aus dem 
> PMD-Mitarbeiter "herauspressen" müssen.

Hallo Heinrich,

im Prinzip geht eine zivilrechtliche Klage sogar ohne die vorherige 
Inanspruchnahme der BNetzA. Nur will ich natürlich vorher wissen, wer 
stört und ob die Störung rechtswidrig ist, denn wenn ich mich hier irre, 
habe ich die Verfahrenskosten zu tragen. Auch eine 
Rechtsschutzversicherung wird eher gewillt sein, das Risiko zu 
übernehmen, wenn ich ihr belegen kann, dass die BNetzA bereits die 
notwendigen Feststellungen getroffen hat.

Um eine Zivilklage zu erheben, brauche ich also keine Beweise in der 
Hand zu haben. Ich muss nur Behauptungen aufstellen (Nachbar A stört 
meinen Funkempfang rechtswidrig) und dafür Beweis antreten. Beweis kann 
ich antreten durch die Benennung der BNetzA als Sachverständigen. Das 
Zivilgericht wendet sich dann an die BNetzA und diese hat dann für das 
Gericht die erforderlichen Feststellungen zu treffen. Der verklagte 
Nachbar ist in einem solchen Fall auch zur Mitwirkung gezwungen, denn 
wenn er sich weigert, tritt Beweislastumkehr ein, d.h. er müsste nun 
beweisen, dass er NICHT stört.

73, Kurt
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