[A-DX] Kurzer Bericht über eine BNA-Anforderung

Heinrich DF8RY
Do Jul 23 19:28:41 CEST 2015


Am 23.07.2015 um 18:58 schrieb Willi Westrupp:
> Allerdings wird es ihm mit Eingang des Schreibens der Rechtsabteilung
> der BNA mulmig werden.
> PS: CE-Zertifizierte Empfänger wie zB ein Elad scheinen für die BNA klar im Vorteil zu sein :-)

Hallo,
nach meinem letzten erneut erfolglosen Anlauf bei der BNetzA in Sachen 
PLC habe ich mir erlaubt, zu fragen, ob es denn überhaupt einen Sinn 
habe, Störungen zu melden (z. B. Rasenmähroboter, 
Schaltnetzteiloberwellen), wenn doch alles sowieso nicht zu Erfolg führe.

(Noch als letzte Ergänzung zu meinem Fall: Die BNetzA lehnte weitere 
kostenaufwändige Messungen des nachbarlichen Powerline mit der 
Begründung ab, der Nachbar überschreite zwar dem ersten Anschein nach 
die Grenzwerte nach SchuTSEV, einer Überprüfung nach EN 50561 halte er 
aber locker stand.)

Die Auskunft meines PMD-Manns zum Thema Rasenmähroboter, Schaltnetzteile 
etc. lautete: Das ist ein ganz anderer Rahmen. Bei Powerline sind die 
Störungen vom Gesetzgeber so gewollt. Bei Rasenmährobotern, 
Schaltnetzteiloberwellen usw. liege eine ganz andere Sachlage vor. Hier 
gebe es eindeutige niedrige Grenzwerte, die der Nachbar nicht 
überschreiten dürfe. Die Chance, einen Rasenmähroboter, ein 
Schaltnetzteil usw. außer Betrieb zu nehmen, sei wesentlich höher als 
bei Powerline.

Ich wollte das nur als Ergänzung zu dem hier geschilderten Störfall noch 
anmerken. Das sieht man dann wieder das Paradoxe der Situation: 
Powerline mit hohen Störpegeln ist vom Gesetzgeber her erlaubt und 
ausdrücklich gewünscht. Weit niedrigere Störungen von Schaltnetzteilen 
etc., die im Powerline-Geräusch völlig untergehen würden, werden abgestellt.

Ob dein Empfänger CE-zertifiziert ist oder nicht, ist der BNetzA 
übrigens völlig wurscht.

73, Heinrich