[A-DX] Nur Info: Rundfunk-in-Hotelzimmer-ist-keine-oeffentliche-Wiedergabe

Jens F. Hofstadt | Bad Kreuznach
Do Okt 27 08:09:36 CEST 2016


Zunächst einmal: Die GEZ ist keine Firma! Hoteliers müssen sich höchstens
warm anziehen, weil der Winter kalt wird. Berechnet wird dann halt nach
Anzahl der Beschäftigten...



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: liste [mailto:
Gesendet: Mittwoch, 26. Oktober 2016 20:27
An: 
Betreff: Re: [A-DX] Nur Info:
Rundfunk-in-Hotelzimmer-ist-keine-oeffentliche-Wiedergabe

sollte das EuGH dann zu Gunsten der Hotels entscheiden, können sich
öffentlich-rechtliche in der BRD und deren Gebühreneintreiberfirma GEZ aber
war anziehen...

73`s
Stefan Schäfer


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Herbert Meixner <>
Verschickt: Di, 25 Okt 2016 7:25 pm
Betreff: [A-DX] Nur Info:
Rundfunk-in-Hotelzimmer-ist-keine-oeffentliche-Wiedergabe

Quelle: http://derstandard.at

EuGH-Anwalt: Rundfunk in Hotelzimmer keine öffentliche Wiedergabe 25.
Oktober 2016, 10:58

Absage an österreichische Verwertungsgesellschaft

Fernsehen und Radio in Hotelzimmern stellen nach Auffassung des
Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) keine öffentliche
Wiedergabe dar und berechtigen daher auch nicht zu einer entsprechenden
Vergütung.

Dies geht aus dem Gutachten des Generalanwalts in einem Rechtsstreit
(C-641/15) zwischen der österreichischen Verwertungsgesellschaft Rundfunk
und einem Hotelbetreiber hervor.

Auf Schadensersatz verklagt

Die Verwertungsgesellschaft Rundfunk, die einen Großteil der
österreichischen Rundfunkveranstalter, aber auch etwa die
öffentlich-rechtlichen deutschen Sender ARD und ZDF vertritt, hat die
Hettegger Hotel Edelweiss GmbH vor dem Handelsgericht Wien auf
Schadensersatz verklagt. In den Gästezimmern stehen Fernsehgeräte zur
Verfügung, über die Gäste diverse Fernseh- und Hörfunkprogramme sehen und
hören können. Das Hotel erhebt kein spezielles Entgelt für diese Nutzung,
vielmehr ist sie vom Zimmerentgelt mitumfasst. Nach Ansicht der
Verwertungsgesellschaft liegt eine öffentliche Wiedergabe "gegen
Eintrittsgeld", die der Bewilligung durch die Rundfunkveranstalter bedürfe,
bzw. diese zur Vergütung berechtigt.

Zusatzdienstleistung

Das Handelsgericht hat den Fall zur Klärung an den EuGH verwiesen. 
Dessen Generalanwalt teilt die Argumentation der Verwertungsgesellschaft
nicht. Hotelzimmer seien keine der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines
Eintrittsgelds zugängliche Orte, betonte er am Dienstag. Der Preis für ein
Hotelzimmer werde nämlich für die Beherbergung entrichtet, nicht für die
Möglichkeit, dort fernzusehen. Die Bereitstellung von Fernsehsendungen sei
nur eine Zusatzdienstleistung, die der Kunde genauso erwarte wie fließendes
Wasser, Getränke oder einen Internetzugang. Die Meinung des Generalanwaltes
ist für das EU-Gericht nicht bindend, die Richter folgen ihr üblicherweise
aber in vier von fünf Fällen. (APA, 25.10.2016) -
derstandard.at/2000046458875/EuGH-Anwalt-Rundfunk-in-Hotelzimmer-keine-oeffe
ntliche-Wiedergabe
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