[A-DX] Nur Info: Rundfunk-in-Hotelzimmer-ist-keine-oeffentliche-Wiedergabe

Wolfgang Thiele
Do Okt 27 12:28:46 CEST 2016


Am 27.10.2016 um 12:18 schrieb Jens F. Hofstadt | Bad Kreuznach:

> Es ging zwar um Österreich und nicht um Willkür, aber:
> Der Hotelgast muss die GEZ als Gast weder in Austria noch in Deutschland
> bezahlen. Ob der Hotelier SEINE Kosten ganz umlegt, ist dann seine Sache,
> Beschwerden sind ggf. an ihn zu richten.

Wenn ich das richtig verstehe, hat diese Geschichte per se nichts 
mit Rundfunkgebühren bzw. Rundfunkbeiträgen zu tun. Die 
„Verwertungsgesellschaft Rundfunk“ in Österreich scheint mir eher 
das Pendant zur GEMA bzw. zur VG Wort in Deutschland zu sein.

Auch in Deutschland muss, unabhängig vom Rundfunkbeitrag, z. B. ein 
Hotel Gebühren an die GEMA abführen, wenn es die Gäste im 
Speisesaal oder im Foyer mit Musik beschallt (wenn z. b. im 
Hintergrund Klassikradio dudelt). Das ist wäre dann eine 
„öffentliche Vorführung“. Die Gebühren dafür fallen zusätzlich zum 
Rundfunkbeitrag an. Die Frage, um die es in der vorliegenden 
Entscheidung geht, ist wohl, ob das Radiohören eines Gastes, der 
alleine in seinem Hotelzimmer sitzt, auch als „öffentliche 
Vorführung“ zu werten ist.

Gruß
Wolfgang