[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [A-DX] Re: [A-DX] Powerline (war DRM-Empfänger auf der IFA)


  • Subject: Re: [A-DX] Re: [A-DX] Powerline (war DRM-Empfänger auf der IFA)
  • From: Dietmar Birkhahn <dbi-dl@xxxxxx>
  • Date: Sun, 20 Aug 2006 14:52:50 +0200

Hallo zusammen,

die CE Kennzeichnung gibt doch leider keinerlei Anlass dafür auch ein 
Gerät zu erwarten welches nicht stört.

...
EG-Richtlinien gemäß Art. 95 EU-Vertrag (sog. Binnenmarktrichtlinien) 
legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen 
als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen.
...

Und damit können wir doch leider nicht erwarten das Geräte mit einer
CE-Kennzeichnung störfrei arbeiten. 

Die CE-Klassifizierung wird einfach viel zu hoch gehangen, zumindest
und hier im speziellen, was unser Hobby angeht.

Zu gut deutsch: Die CE-Klassifizierung von Routern, Kabeltuneren oder was
auch immer ist für uns einfach keinerlei Verlass auf das Gerätschaften nicht
stören.

Von daher ist doch diese ganze Diskussion recht mühseelig, weil am falschen
Platze. 

Eine CE-Klassifizierung achtet auf völlig andere Sachen als auf Störungen 
die durch eine Ausstrahlung entstehen können.

Beispiel:
Die durch die Firma für die ich arbeite entwickelte Produkte wird eine
CE-Klassifizierung erteilt, und erst durch eine weitere, spezielle und
recht kostenintensive Prüfung, in unserem Falle die sogenannte "E1" können
wir als Unternehmen gewährleisten das unsere Produkte "funktechnisch"
nicht andere Geräte stören. In unserer Branche ist das vorgeschrieben.

Aber eben keineswegs bei anderen Geräten die im "handelsüblichen" Geiz
ist Geil Shop o.ä. zu erwerben sind.

Die CE-Klassifizierung kann daher überhaupt keinerlei Aussage über ein
entsprechendes Störverhalten machen.

Das wird leider immer wieder falsch interpretiert.
Powerline und Co können also CE-Klassifiziert sein wie sie wollen, diese Kenn-
zeichnung ist für Störungen die uns betreffen absolut null und nichtig und wertlos.

Wie Christian schreibt:
Entwickle ich ein Produkt, welches ich nach den Richtlinien der CE-Konformität
konstruiere, dann kann ich als Hersteller ohne weiteres meine CE-Kennzeichnung
aufbringen, ich brauch dazu nur im Katalog nachzuschauen ob ich alle hier zutref-
fenden Kriterien einhalte.


73 !

Dietmar

-- 
Dietmar Birkhahn
http://www.wellenforum.de
QTH: Lindlar, 30km in the east of Cologne
RX: Icom IC-R75 with DSP, Kenwood R-1000DRM
Ant: 1 EWE for South-America, 
2 TropicalDipols, MW-Loop, 40m inv. Longwire
1 ALA 330S
Timewave DSP59+

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Christian Zietz <czietz@xxxxxxx>
> Gesendet: 20.08.06 14:27:07
> An: A-DX <liste@xxxxxxx>
> Betreff: Re: [A-DX] Re: [A-DX] Powerline (war DRM-Empfänger auf der IFA)


> Hallo,
> 
> Klaus-Dieter Scholz schrieb:
> 
> > Reagiert da die Reg TP?
> 
> Die gibt's nicht mehr.
> 
> > Von wem werden die Inhouse-Lösungen überhaupt genehmigt?
> 
> Wenn der Hersteller meint, dass sein Produkt die entsprechenden
> EU-Normen (Nummern könnte ich bei Bedarf heraus suchen) erfüllt, macht
> er CE-Aufkleber drauf und darf das Produkt auf den Markt bringen.
> Da muss nicht jedes einzelne Produkt genehmigt werden.
> 
> CU Christian
> -- 
> Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz@xxxxxxx
> WWW: http://www.chzsoft.com.ar/
> PGP/GnuPG-Key-ID: 0x6DA025CA
> --
> -----------------------------------------------------------------------
> Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
> Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
> -----------------------------------------------------------------------
> Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede
> kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
> 



--
-----------------------------------------------------------------------
Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
-----------------------------------------------------------------------
Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede
kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.