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Re: [A-DX] Erfahrung mit Thiekom




Am 13.06.2007 um 19:10 schrieb MarkDX:

*Diese Äußerung kam von mir, und ich frage mich wieso das ne Lachnummer ist!? _Wenn_ ich eine Ware Vorkasse bezhalt habe und ich bekomme meine bestelle Ware nicht dann habe ich das Recht Strafanzeige wegen Betruges an die Firma zu stellen. Das ist völlig legitim. Man sollte das mal Differenzieren und nicht ohne nachzudenken einfach losschreiben Lieber Kollege Martin.

Lieber namenloser Kollege, lies doch bitte erstmal nach, was Betrug ist, bevor Du rumpupst, Betrugsabsichten unterstellst und mehr als zweifelhafte Ratschläge gibst. Ganz abgesehen davon, stand in Thomas' Ausgangsposting kein Wort von Vorkasse. Vorkasse nimmt ein in ADDX- Kreisen bekannter Händler gern, wer seinem Händler zinslose Darlehen gewähren mag, der soll das ruhig tun. Von Thiecom ist mir das nicht bekannt.

Nun wissen wir nicht, ob Vorkasse oder nicht, wir wissen nicht, was vereinbart war, ob die Ware als lagernd gekennzeichnet war oder nicht. Nimm den beabsichtigten Kauf eines Sangean DRM-Radios, dann verwundert es nicht, daß das noch nicht geliefert wurde, usw.

Wir wissen nicht, ob ein Artikel im Centbereich oder ein Empfänger für 5.000 Euro bestellt ist. Wir wissen genaugenommen gar nichts.

Thomas gab lediglich seinem Unmut Ausdruck, daß die Firma zwar günstige Preise biete, aber nicht erreichbar sei, auf Mails nicht reagiere und auch niemand ans Telefon geht.

Dann gibt es noch immer die gute alte Schneckenpost, und bei vermutetem rechtlichen Ärger ist diese samt Einschreiben eh der richtige Weg. Frist zur Erfüllung des Kaufvertrags setzen, bei Nichteinhaltung der Frist Rücktritt. Fertig ab. Deine Betrugsanzeige ist schlicht und einfach Mumpitz. Willi schrieb es ja so schön, Zivilrecht und Strafrecht, Basiswissen für Anfänger...

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Tschüß,
Martin     http://webadresse.geloescht/


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