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Re: [A-DX] Erfahrung mit Thiekom


  • Subject: Re: [A-DX] Erfahrung mit Thiekom
  • From: Thorsten Hein <thorsten-hein@xxxxxx>
  • Date: Wed, 13 Jun 2007 19:22:57 +0200

Hallo!

MarkDX schrieb:
> *Diese Äußerung kam von mir, und ich frage mich wieso das ne
> Lachnummer ist!? _Wenn_ ich eine Ware Vorkasse bezhalt habe und
> ich bekomme meine bestelle Ware nicht dann habe ich das Recht
> Strafanzeige wegen Betruges an die Firma zu stellen.

Nein, hast Du nicht!

Stell Dir mal vor, Du bestellst etwas. Du fährst für vier Wochen in
den Urlaub und erhältst am ersten Urlaubstag eine Rechnung für Deine
Bestellung. Nach vier Wochen kommst Du aus dem Urlaub zurück und Dir
liegt eine Strafanzeige wegen Betruges von der Firma im Hause, bei
der Du die Bestellung aufgegeben hattest, nur weil Du mit der
Zahlung im Verzug ist. Wie würdest Du das finden?

Mahnen mit Fristsetzung reicht erstmal völlig aus!

Die Strafanzeige kann auch in so manchen Fällen schnell nach hinten
losgehen, Stichwort: Falsche Verdächtigung, Üble Nachrede usw.

Übrigens habe auch ich mit Thiecom bisher keine schlechten
Erfahrungen gesammelt. Dass im Einzelfall mal was schiefgehen kann,
ist immer möglich. Nobody is perfect.

Abe wer deswegen gleich Strafanzeige zu stellt, schießt wirklich mit
Kanonen auf Spatzen! Und dann auch noch voll daneben.

Herr, wirf Hirn!

______________
vy 73 |horsten

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