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Re: AW: AW: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 48/2008, 48. KW


  • Subject: Re: AW: AW: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 48/2008, 48. KW
  • From: Sven Dibbert <swl@xxxxxxx>
  • Date: Thu, 27 Nov 2008 21:41:37 +0100

postmaster schrieb:
hallo sven,

gibts da irgendeine rechtsgrundlage nach der die bandpläne nur für mitglieder
der iaru-verbände verbindlich sind und wer ist denn für sanktionen bei
verstössen zuständig?
ich bin nur cept-novize und kenne die zusammenhänge noch nicht!

73


hans
do1fwm
Eine Rechtsgrundlage gibt es nicht, alle Funkamateure werden angehalten sich an den Bandplan zu halten. Rechtlich ist wohl nur der "Frequenznutzungsplan gemäß § 54 TKG über die Aufteilung des Frequenzbereichs von 9 kHz bis 275 GHz auf die Frequenznutzungen sowie über die Festlegungen für diese Frequenznutzungen" den Du bei der BNA findest.

Sanktionen gegen Nichteinhalter des IARU-Bandplans gibts glaub ich nicht.

Sven
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