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[A-DX] Re: Truppenradio auch in deutschland?
- Subject: [A-DX] Re: Truppenradio auch in deutschland?
- From: "Kai Ludwig" <KaiLudwig@xxxxxxxxxxx>
- Date: Thu, 28 Aug 2008 22:39:33 +0200
> ardtxt: > Truppenradio auch in deutschland? > > Der Auslandstruppensender "Radio Andernach", koennte in Zukunft auch > ein Soldaten-Programm in deutschland ausstrahlen. > > Das werde gegenwaertig geprueft, sagte Verteidigungsminister F.J. Jung > bei einem Besuch des Senders. > > Mit militaerischem Gruß! > Paul > > (Moegliche Frequenzen?) Gemäß 1. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts: Keine. Wenn schon die Betätigung einer bundeseigenen GmbH als Rundfunkveranstalter verfassungswidrig ist, dann braucht man über die Bundeswehr erst garnicht zu sprechen. Hier in Deutschland gab es, grob gesagt, bisher drei Arten von Rundfunkaktivitäten der Bundeswehr: a) illegale Sendungen vor 40 Jahren, vgl. http://files.osa.ceu.hu/holdings/300/8/3/text/97-4-227.shtml b) rein technische Sendertests, bei denen Musikbänder oder ARD-Programme als Modulation genommen wurden, und c) Programme in Verantwortung von Rundfunkveranstaltern, vgl. (und beachte, wie der zusätzliche Einsatz eines bundeswehreigenen Senders heruntergespielt wurde) http://webadresse.geloescht/deutschland.html Sowas wie Galei Zahal in Israel ist hierzulande aber Autobahn ("geht garnicht"). Ich vermute, denen schwebt vor, Programme in verschlüsselter Form in die Kasernen zu übertragen, was dann ebensowenig Rundfunk wäre wie die Satellitenkanäle des Bundespresseamts. Das kann man auch in der ausführlicheren Version des ddp-Textes so herauslesen: http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/de/19257106/(Feature)+Gr%FC%DFe+an+die+Truppe+Verteidigungsminister+Jung -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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