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Re: AW: [A-DX] Stationen-Ansagen: rechtliche Probleme?
- Subject: Re: AW: [A-DX] Stationen-Ansagen: rechtliche Probleme?
- From: Name gelöscht <name.geloescht@xxxxxxxxxxxx>
- Date: Sun, 20 Sep 2009 14:47:56 +0200
Am 20.09.2009 um 14:08 schrieb D. Name auf Wunsch gelöscht:
Ich meinte, dass ich ja nur die Kanaleigenschaften zwischen Sender undEmpfänger damit zeigenDann darf ich auch meine iTunes-Sammlung ins Internet stellen. Das wäre dann ja auch in Ordnung, schließlich möchte ich nur demonstrieren, wie gut sich256 kbps MP3 anhören.
Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich. Die ID einer mitgeschnittenen Rundfunkstation (die sich ja an jeden wendet), dürfte kaum unter das Urheberrecht fallen. Stations-IDs werden ja üblicherweise nicht verkauft, und von daher dürfte sich ja auch kein wirtschaftlicher Schaden durch die Downloadmöglichkeit auf einer Website konstruieren lassen. Eine TWR-Manzini ID ist etwas anderes als die Greatest Hits der Rolling Stones.
Mit QSL-Karten-Sammlungen, die ins Internet gestellt werden, sieht es da jaeigentlich genauso aus... Oder?
Bisher hat sich noch niemand bei mir beschwert, daß ich die QSLs verschiedener Stationen ins Netz gestellt habe. Wo kein Kläger, da kein Richter. Sollte sich eine Station dran stören, daß ihr PR- Material (und um nichts anderes handelt es sich bei einer QSL) abgebildet ist: Mail genügt, und ich würde das entfernen. Aber prophylaktisch ins Hemd machen?
Oder was meinen unsere Juristen dazu? Jürgen? Torsten? Laufe ich Gefahr, daß mir Tanja Nolte-Berndel, so er denn nicht mehr brummen sollte, mir eine mit Fantastilliarden bewehrte Abmahnung ins Haus schickt?
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