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Re: [A-DX] OT: Kein Kabelanschluss, Grundversorgung TV?


  • Subject: Re: [A-DX] OT: Kein Kabelanschluss, Grundversorgung TV?
  • From: Thomas Kamp <df5jl@xxxxxx>
  • Date: Mon, 07 Sep 2009 14:48:05 +0200

Hallo Liste,

mix it baby, könnte man sagen. Die Grundversorgung bezeichnet keinen quantitativ benennbaren Anspruch auf eine bestimmte Zahl von TV-Kanälen, sondern ist ein vom 4. November 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem "Niedersachsenurteil" geprägter und in den folgenden *Entscheidungen* des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff *zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks*. Danach umfasst die Grundversorgung "die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung". 

Somit ist Grundversorgung nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden "klassische(n) Auftrag" der Rundfunkanstalten.

Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht in diesem Urteil ebenfalls festgestellt, *?dass zumindest der Bestand? der damals ?terrestrisch verbreiteten öffentlich-rechtlichen Programme der unerlässlichen Grundversorgung zuzurechnen ist?*.

tom df5jl

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