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AW: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt...


  • Subject: AW: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt...
  • From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
  • Date: Sat, 12 Feb 2011 17:47:16 -0000

... ne, das war ja vorher schon in der Diskussion! Aber in der Tat spielte
das bei der Argumentation der Behörde gegenüber der Staatsanwaltschaft eine
Rolle! So in etwa: Ein Freispruch würde jeden Polizeifunk lahmlegen und
mindestens 5 Mrd Euro kosten. Die sind zu nix zu doof und, da sie weder
Kosten, noch Risiko oder gar Verantwortung für ihr Handeln übernehmen
müssen, zu jedem Spökes immer prachtvoll aufgelegt. Zumal sie Zeit wie Heu
haben.
73 Nils

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von
> Postmaster V
> Gesendet: Saturday, February 12, 2011 5:38 PM
> An: liste@xxxxxxx
> Betreff: AW: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der
> Staatsanwalt...
> 
> jetzt wissen wir endlich wem wir tetra-bos zu verdanken haben, hi!
> 
> 
> 73
> hans
> do1fwm
> 
> 
> 
> "es ist Amateurfunk und wir haben keinen 24-Stunden Bereitschafts-
> Service!"
> (Quelle: DF2NU)
> 
> 
> 
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von
> Nils
> Schiffhauer
> Gesendet: Samstag, 12. Februar 2011 18:04
> An: liste@xxxxxxx
> Betreff: AW: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der
> Staatsanwalt...
> 
> 
> ... zwei Dinge dazu:
> * ob man Polizeifunk abhören darf oder nicht, entscheiden die Gerichte
> nach
> Gefühl und Wellenschlag. Gegen mich versuchte ja die damalige Post eine
> groß
> inszenierte Mustershow abzuziehen, nachdem freundliche DARC-
> Funkamateure sie bis
> dahin getragen hatten. Die Behörde verlor mit Pauken und Trompeten, ich
> wurde
> freigesprochen mit einem Urteil, in dem explizit steht, dass der
> Absender einer
> Nachricht dafür zu sorgen habe, dass diese nicht abgehört werden könne.
> Was auch
> die Abhörerlaubnis für analogen Polizeifunk einschließt. Die Behörde
> legte
> keinen Widerspruch ein, das Urteil wurde rechtskräftig. Vor einem
> Amtsgericht.
> Gerne wäre ich in eine höhere Instanz gegangen, um hier endlich von
> höheren
> Gerichten Rechtsklarheit zu erhalten, aber die Behörde hätte ja dann
> ein
> arbeitsbeschaffendes Tätigkeitsfeld verloren.
> * wollte sich der "Abhörer" nicht des Verdachts aussetzen, er habe
> durch den
> Polizeifunk erfahren, dass er überprüft werde, kann er Antrag auf
> Akteneinsicht
> nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen. Die Behörden kennen sich
> da nicht
> sehr gut aus bzw. wollen das nicht, und manchmal muss man daher diesen
> Schlafmützen anwaltlich Dampf machen. Aber es lohnt sich. Wenngleich
> die
> Aktenaufbewahrungsfristen für Dinge, mit denen man Unschuldige um ihre
> Existenz
> bringen will, wesentlich kürzer sind, als für Caféhausbelege, die der
> steuerlichen Abrechnung dienen. Übrigens muß man für diese
> Auseinandersetzungen
> als Bürger etwas Zeit, Geld, Energie und Kenntnisse mitbringen. Und
> bekommt nix
> davon ersetzt, wenn man die Sache gewinnt. Da bleibt einem dann nur,
> die Behörde
> kräftig durch den Kakao zu ziehen - möglichst unter Beteiligung von
> Presse &
> Bundestag. Mir war das - vom Ende her betrachtet - somit ein großes
> Vergnügen!
> 73 Nils
> 
> > -----Ursprüngliche Nachricht-----
> > Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von
> > Thorsten Hein
> > Gesendet: Saturday, February 12, 2011 4:52 PM
> > An: liste@xxxxxxx
> > Betreff: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt...
> >
> >
> >
> http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/56519/1760612/polizei_salz
> > g
> > itter
> >
> > vy 73 aus Wiesbaden,
> >                 de Thorsten
> >
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