[A-DX] neu bei LIDL

martin at elbl.net
Mi Nov 26 15:59:27 CET 2014


Da steht im Grunde auch nur, dass die BNetzA "berechtigt" ist, den
Aufwand in Rechnung zu stellen.

Und weiter - "Kosten entstehen demjenigen, der Störungen dadurch
verursacht, dass geltende Bestimmungen nicht eingehalten werden."

Klar, dass hier das Verursacherprinzip gilt aber wo kämen wir denn hin,
wenn jeder Verbraucher, der in Treue und Glauben einen Artikel in einem
deutschen Laden kauft und anschließt auf einmal horrende Gebühren
bezahlen muss. Für die Einhaltungen der Bestimmungen ist der Hersteller
verantwortlich.
Wer glaubt, dass das dauerhaft vor deutschen Gerichten Bestand hat, der
muss sein Rechtsempfinden doch noch einmal deutlich überdenken. Im
übrigen wird man im deutschen Recht nur für sein Handeln verantwortlich
gemacht, wenn man schuldhaft handelt. Und ein mündiger Verbraucher wird
im vorliegenden Fall den schwarzen Peter wohl an den Hersteller
abgegeben.

Und danke für die wiederholte Abqualifizierung meiner Beiträge. Bin halt
nicht so ein toller Hecht wie so manch anderer hier..

Gruß
Martin


Am 26.11.2014 um  Uhr haben Sie geschrieben:
>  wrote, on 11/26/2014 1:53 PM:
> > Denn in der letzten Diskussionsrunde zu diesem Thema ("Schöne neue
> > Welt") wurde ja mehrfach gesagt, dass die Betreiber eines frei im
Handel
> > und somit wohl zugelassenen solchen Gerätes das Ausrücken eines
> > Messwagens bezahlen müssen. Hi hi - wär ja echt ein Ding.
>
> ...da gibt es nichts zu lachen, ist so.
> Bitte einfach mal mit der Materie auseinandersetzen und dann
> qualifizierte Beiträge zur Thematik abgeben:
>
>
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Funkstoerungen/funkstoerungen-node.html
>
>
> 73
>
> Arne
>
>
>
>
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