[A-DX] PLC Urteil EInlassung

Kurt Ringel
Mo Dez 14 17:13:27 CET 2015


On 14.12.2015 15:45, Heinrich DF8RY wrote:
> Aber selbst wenn man den Satz in den Anmerkungen "Dem Funkamateur 
> obliegt die Darlegungs- und Beweislast für das Maß der 
> Beeinträchtigung." als Maßstab nimmt: Die hat der klagende Funkamateur 
> doch geltend gemacht! Und trotzdem wurde sogar seine Berufung abgelehnt.

Nein, Heinrich, der Funkamateur hat die Beeinträchtigung offensichtlich 
dargelegt, aber nicht bewiesen (weil der Sachverständige eben nur mal 
kurz geguckt hat).

Ich weise auch darauf hin, dass das besprochene Urteil nicht neu ist, 
sondern der zitierten Internetseite nach bereits vom 3. Juli 2014 
stammt. Was relativ neu ist, ist dass das Bundesverwaltungsgericht den 
Antrag auf Zulassung der Revision abgelehnt hat, und zwar am 15. Mai 
2015.  Derartige Anträge sind aber zumeist erfolglos.

Das Urteil des VGH BW findet sich hier:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VGH+Baden-W%FCrttemberg&Art=en&sid=13905dc8c3238dd88b5db059520a8933&nr=18383&pos=0&anz=1


Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts findet sich hier:

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=150515B6B53.14.0

Eine Diskussion des Urteils hat im DARC-Forum 2014 stattgefunden:

https://forum.darc.de/viewtopic.php?t=2258

Ich habe mich mit der Sache noch nicht befasst, doch scheint es meine 
Meinung zu bestätigen, dass eine Klage gegen einen Störer eher Erfolg 
haben dürfte als eine solche gegen die BNetzA,

73
Kurt