[A-DX] PLC Urteil EInlassung

Heinrich DF8RY
Mo Dez 14 15:45:41 CET 2015


Am 14.12.2015 um 13:15 schrieb HJ Winkel:
> http://lawfactory.de/news23.html
> Störung einer Amateurfunkstelle I

Hallo,

in dem Verfahren geht jetzt wieder alles durcheinander: Störungen einer 
Amateurfunkstelle und Störung des Rundfunkempfangs auf Kurzwelle. Das 
sind (leider) zwei Paar völlig verschiedene Schuhe.

Aber selbst wenn man den Satz in den Anmerkungen "Dem Funkamateur 
obliegt die Darlegungs- und Beweislast für das Maß der 
Beeinträchtigung." als Maßstab nimmt: Die hat der klagende Funkamateur 
doch geltend gemacht! Und trotzdem wurde sogar seine Berufung abgelehnt.

Es bleibt unterm Strich immer dasselbe: Wenn du einen Rundfunksender 
hören kannst, der mit mindestens 40 dBµV/m ankommt (oder entsprechend je 
nach Frequenzbereich) und dieser durch PLC nicht "mehr als nur 
unerheblich beeinträchtigt" gestört wird (wobei die Auslegung des 
Ausdrucks "mehr als nur unerheblich beeinträchtigt" wahrscheinlich 
wieder fünf Gerichtsverfahren nötig machen könnte), dann hast du vor 
keinem Richter eine Chance.

Sobald die BNetzA und dieser "Fachmann" sagen "Es sind keine 
PLC-typischen Störungen vorhanden, weil alle Grenzwerte erfüllt werden." 
kannst du noch so sehr auf das Prasseln mit S9+++ auf deinem Empfänger 
zeigen. Die Sache ist gelaufen. Basta.

Wieder ein niederschmetterndes Urteil mehr in Sachen PLC und EMV.

73, Heinrich