[A-DX] PLC Urteil EInlassung
Heinrich DF8RYMo Dez 14 15:45:41 CET 2015
- Previous message (by thread): [A-DX] PLC Urteil EInlassung
- Next message (by thread): [A-DX] PLC Urteil EInlassung
- Nachrichten sortiert nach: [ Datum ] [ Thema ] [ Betreff (Subject) ] [ Autor ]
Am 14.12.2015 um 13:15 schrieb HJ Winkel: > http://lawfactory.de/news23.html > Störung einer Amateurfunkstelle I Hallo, in dem Verfahren geht jetzt wieder alles durcheinander: Störungen einer Amateurfunkstelle und Störung des Rundfunkempfangs auf Kurzwelle. Das sind (leider) zwei Paar völlig verschiedene Schuhe. Aber selbst wenn man den Satz in den Anmerkungen "Dem Funkamateur obliegt die Darlegungs- und Beweislast für das Maß der Beeinträchtigung." als Maßstab nimmt: Die hat der klagende Funkamateur doch geltend gemacht! Und trotzdem wurde sogar seine Berufung abgelehnt. Es bleibt unterm Strich immer dasselbe: Wenn du einen Rundfunksender hören kannst, der mit mindestens 40 dBµV/m ankommt (oder entsprechend je nach Frequenzbereich) und dieser durch PLC nicht "mehr als nur unerheblich beeinträchtigt" gestört wird (wobei die Auslegung des Ausdrucks "mehr als nur unerheblich beeinträchtigt" wahrscheinlich wieder fünf Gerichtsverfahren nötig machen könnte), dann hast du vor keinem Richter eine Chance. Sobald die BNetzA und dieser "Fachmann" sagen "Es sind keine PLC-typischen Störungen vorhanden, weil alle Grenzwerte erfüllt werden." kannst du noch so sehr auf das Prasseln mit S9+++ auf deinem Empfänger zeigen. Die Sache ist gelaufen. Basta. Wieder ein niederschmetterndes Urteil mehr in Sachen PLC und EMV. 73, Heinrich
- Previous message (by thread): [A-DX] PLC Urteil EInlassung
- Next message (by thread): [A-DX] PLC Urteil EInlassung
- Nachrichten sortiert nach: [ Datum ] [ Thema ] [ Betreff (Subject)] [ Autor ]