[A-DX] BNetzA ud PLC
Kurt RingelFr Jul 3 10:22:34 CEST 2015
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On 03.07.2015 09:51, Heinrich DF8RY wrote: > Alle Hinweise auf verwaltungs- oder zivilrechtliche Klagen gegen > irgendjemanden und vermeintliche Rechte sind gut gmeint. Aber ehrlich: > Wer kann sich das nervlich und finanziell leisten? Ein verwaltungsgerichtliches Vorgehen gegen die BNetzA ist ziemlich aussichtslos. Hat aber schon jemals jemand versucht, zivilrechtlich gegen einen Störer vorzugehen? Der Knackpunkt ist dabei nach meiner Einschätzung allein die Messung der BNetzA. Liegt sie vor und beweist sie einen Rechtsverstoß, liegt meines Erachtens ein Verstoß gegen ein Schutzgesetz vor (§ 823 Abs. 2 BGB), das es mir ermöglicht, gegen die Besitz- und Eigentumsstörung im Wege der zivilrechtlichen Unterlassungsklage vorzugehen. Wer selbst kein Jurist ist, hat vielleicht eine Rechtsschutzversicherung, die das abdeckt.. 73, Kurt
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