[A-DX] PLC Argumetationshilfe

Heinrich DF8RY
Mi Sep 30 10:20:10 CEST 2015


Am 30.09.2015 um 09:49 schrieb HJ Winkel:
> Hallo Heinrich,
> hast Du denn einen rechtskräftigen Bescheid von der BNetzA?
> --
> Was hat Dein Nachbar bekommen einen rechtskräftigen Bescheid
> oder nur eine Infomation aus eine Anfrage?

Hallo,
ich sagte schon mal, dass die BNetzA keine Bescheide ausstellt. Das 
Ergebnis der "Untersuchung" wurde mir und dem Nachbarn mündlich 
mitgeteilt. Einen schriftlichen Bescheid müsste ich über einen Anwalt 
oder eine Verwaltungsklage erzwingen. Die BNetzA hat mit Hinweis, dass 
die Einzelmessung auf 9 MHz nach SchuTSEV nicht die EU-Grenzwerte 
erreicht, eine weitere genauere Messung nach EU-Norm auf drei 
Frequenzen, an drei verschiedenn Stellen im Abstand von 3 m zur 
Störquelle abgelehnt. Der Arbeitsaufwand sei nicht zu rechtfertigen. 
Außerdem wurde ich darauf hingewisen, dass der Fall einer 
Kurzwellenstörung eines Radiohörers keine Handhabe biete, das Betreten 
des Grundstücks des Nachbarn zu erzwingen. Dies sei aber für die 
vorgeschrieben Messung erforderlich.
Nun müsste ich gegen die BNetzA klagen. Wie dies ausgeht, sieht man ja 
an den Fällen, in denen OMs das versucht haben (Powerline und Störung 
durch eine Flurlampe, das sind die bekannten Fälle): Scheitern auf 
ganzer Linie. In keinem Fall konnte der BNetzA ein Verstoß nachgewiesen 
werden.
Da ganz allgemein nicht nur die Zahl der PLCs in der Nachbarschaft 
ständig zunimmt, sondern auch die Zahl von Rasenmährobotern, 
Solaranlagen und anderen EMW-Schleudern, sehe ich offen gesagt keinen 
Gewinn darin, wenn ich nach fünf Jahren Prozessierens möglicherweise 
gegen einen Nachbarn einen Erfolg erzielt hätte. Das ändert nichts an 
dem Störmüll, der beinahe täglich zunimmt. Ich gebe die Hoffnung auf ein 
Remote-Grundstück nicht auf. Anders kannst du dem Störmüll nicht mehr 
entkommen. Aber das ist ein Thema für sich.

Heinrich