[A-DX] PLC Argumetationshilfe

HJ Winkel
Mi Sep 30 11:11:16 CEST 2015


Hallo Heinrich,soweit 
ok Heinrich. Du hast nateurlich recht mit dem immer mehr zunehmenden "Muell".
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Aber nochmal aus der Sicht wire Du sie Sache schilderst
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Du hats eine Steorungsmeldung abgegeben. Hieruas rsultiert ein Verwaltungsakt.
Wieterhin es wurde nach SchutSEV auf 9Mhz gemessen? Liegen sie Steorung nur bei 9 MhZ
Wurde auch bei Vollast des PLC Systemes gemessen.
Hast Du die Messprotokolee?
--
Und zum Schluss ...die BNetzA hat nach SchutSEV gemessen..wurde also hoheitlich taetig.
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Und wie kann eine Messung abgelehnt werden..Begruendung?
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Hieraus soll ein Bescheid folgen..... Nur muendich...====?
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Das hoert sich alles sehr sehr "komisch" an.
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Da ist was nicht richtig.... bin ich der Meinung....
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Aber ok.. ich will meine Einlassung denn damit auch sein lassen....
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Ich kann nur sagen... es lohnt sich Gedult zu haben und auf sich zu wehren.
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So das soll es dunn nun auch gewesen sein...
--
73 HJ
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-----Original-Nachricht-----
Betreff: Re: [A-DX] PLC Argumetationshilfe
Datum: Wed, 30 Sep 2015 10:20:49 +0200
Von: Heinrich DF8RY <

Am 30.09.2015 um 09:49 schrieb HJ Winkel:
> Hallo Heinrich,
> hast Du denn einen rechtskräftigen Bescheid von der BNetzA?
> --
> Was hat Dein Nachbar bekommen einen rechtskräftigen Bescheid
> oder nur eine Infomation aus eine Anfrage?

Hallo,
ich sagte schon mal, dass die BNetzA keine Bescheide ausstellt. Das 
Ergebnis der "Untersuchung" wurde mir und dem Nachbarn mündlich 
mitgeteilt. Einen schriftlichen Bescheid müsste ich über einen Anwalt 
oder eine Verwaltungsklage erzwingen. Die BNetzA hat mit Hinweis, dass 
die Einzelmessung auf 9 MHz nach SchuTSEV nicht die EU-Grenzwerte 
erreicht, eine weitere genauere Messung nach EU-Norm auf drei 
Frequenzen, an drei verschiedenn Stellen im Abstand von 3 m zur 
Störquelle abgelehnt. Der Arbeitsaufwand sei nicht zu rechtfertigen. 
Außerdem wurde ich darauf hingewisen, dass der Fall einer 
Kurzwellenstörung eines Radiohörers keine Handhabe biete, das Betreten 
des Grundstücks des Nachbarn zu erzwingen. Dies sei aber für die 
vorgeschrieben Messung erforderlich.
Nun müsste ich gegen die BNetzA klagen. Wie dies ausgeht, sieht man ja 
an den Fällen, in denen OMs das versucht haben (Powerline und Störung 
durch eine Flurlampe, das sind die bekannten Fälle): Scheitern auf 
ganzer Linie. In keinem Fall konnte der BNetzA ein Verstoß nachgewiesen 
werden.
Da ganz allgemein nicht nur die Zahl der PLCs in der Nachbarschaft 
ständig zunimmt, sondern auch die Zahl von Rasenmährobotern, 
Solaranlagen und anderen EMW-Schleudern, sehe ich offen gesagt keinen 
Gewinn darin, wenn ich nach fünf Jahren Prozessierens möglicherweise 
gegen einen Nachbarn einen Erfolg erzielt hätte. Das ändert nichts an 
dem Störmüll, der beinahe täglich zunimmt. Ich gebe die Hoffnung auf ein 
Remote-Grundstück nicht auf. Anders kannst du dem Störmüll nicht mehr 
entkommen. Aber das ist ein Thema für sich.

Heinrich
--
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