[A-DX] PLC Argumetationshilfe
HJ WinkelMi Sep 30 11:11:16 CEST 2015
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Hallo Heinrich,soweit ok Heinrich. Du hast nateurlich recht mit dem immer mehr zunehmenden "Muell". -- Aber nochmal aus der Sicht wire Du sie Sache schilderst -- Du hats eine Steorungsmeldung abgegeben. Hieruas rsultiert ein Verwaltungsakt. Wieterhin es wurde nach SchutSEV auf 9Mhz gemessen? Liegen sie Steorung nur bei 9 MhZ Wurde auch bei Vollast des PLC Systemes gemessen. Hast Du die Messprotokolee? -- Und zum Schluss ...die BNetzA hat nach SchutSEV gemessen..wurde also hoheitlich taetig. -- Und wie kann eine Messung abgelehnt werden..Begruendung? -- Hieraus soll ein Bescheid folgen..... Nur muendich...====? -- Das hoert sich alles sehr sehr "komisch" an. -- Da ist was nicht richtig.... bin ich der Meinung.... -- Aber ok.. ich will meine Einlassung denn damit auch sein lassen.... -- Ich kann nur sagen... es lohnt sich Gedult zu haben und auf sich zu wehren. -- So das soll es dunn nun auch gewesen sein... -- 73 HJ --------------------------- Durch den Listenbetreiber gelöscht --------------------------- -----Original-Nachricht----- Betreff: Re: [A-DX] PLC Argumetationshilfe Datum: Wed, 30 Sep 2015 10:20:49 +0200 Von: Heinrich DF8RY < Am 30.09.2015 um 09:49 schrieb HJ Winkel: > Hallo Heinrich, > hast Du denn einen rechtskräftigen Bescheid von der BNetzA? > -- > Was hat Dein Nachbar bekommen einen rechtskräftigen Bescheid > oder nur eine Infomation aus eine Anfrage? Hallo, ich sagte schon mal, dass die BNetzA keine Bescheide ausstellt. Das Ergebnis der "Untersuchung" wurde mir und dem Nachbarn mündlich mitgeteilt. Einen schriftlichen Bescheid müsste ich über einen Anwalt oder eine Verwaltungsklage erzwingen. Die BNetzA hat mit Hinweis, dass die Einzelmessung auf 9 MHz nach SchuTSEV nicht die EU-Grenzwerte erreicht, eine weitere genauere Messung nach EU-Norm auf drei Frequenzen, an drei verschiedenn Stellen im Abstand von 3 m zur Störquelle abgelehnt. Der Arbeitsaufwand sei nicht zu rechtfertigen. Außerdem wurde ich darauf hingewisen, dass der Fall einer Kurzwellenstörung eines Radiohörers keine Handhabe biete, das Betreten des Grundstücks des Nachbarn zu erzwingen. Dies sei aber für die vorgeschrieben Messung erforderlich. Nun müsste ich gegen die BNetzA klagen. Wie dies ausgeht, sieht man ja an den Fällen, in denen OMs das versucht haben (Powerline und Störung durch eine Flurlampe, das sind die bekannten Fälle): Scheitern auf ganzer Linie. In keinem Fall konnte der BNetzA ein Verstoß nachgewiesen werden. Da ganz allgemein nicht nur die Zahl der PLCs in der Nachbarschaft ständig zunimmt, sondern auch die Zahl von Rasenmährobotern, Solaranlagen und anderen EMW-Schleudern, sehe ich offen gesagt keinen Gewinn darin, wenn ich nach fünf Jahren Prozessierens möglicherweise gegen einen Nachbarn einen Erfolg erzielt hätte. Das ändert nichts an dem Störmüll, der beinahe täglich zunimmt. Ich gebe die Hoffnung auf ein Remote-Grundstück nicht auf. Anders kannst du dem Störmüll nicht mehr entkommen. Aber das ist ein Thema für sich. Heinrich -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers. ---------------------------------------------------------------- Profitieren Sie von der sicheren E-Mail-Übertragung Ihrer Daten mit einer kostenlosen E-Mail-Adresse der Telekom. www.t-online.de/email-kostenlos
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