[A-DX] Range+

Heinrich DF8RY
Fr Feb 5 13:56:01 CET 2016


Am 05.02.2016 um 13:42 schrieb HJ Winkel:
> Aber ein Rasenmaeher der allen gesetzlichen Anforderungen erfuellt darf auch nicht 24 Stunden betrieben werden, zumondes nicht, in einem Wohngebiet.

Hallo,
da sehe ich einen erheblichen Unterschied. Durch nächtlichen 
Rasenmäherlärm werden benachbarte Personen erheblich beeinträchtigt und 
daher ist der Betrieb eines Rasenmähers auch gesetzlich in irgendeiner 
Form geregelt. Tagsüber kann der Nachbar den Rasenmäher werktags von 7 
bis 12 und 13 bis 19 Uhr laufen lassen, so lange er will.

Für Beeinträchtigungen von Rundfunkempfang durch Dauer-PLC gibt es keine 
gesetzliche Regelung außer die EU-Grenzwerte. Und die sind extrem hoch 
angesetzt.

Ich warte immer noch auf den Präzedenzfall, dass jemand erfolgreich auf 
Außerbetriebnahme eines PLCs geklagt hat, obwohl dieses die gesetzlichen 
Grenzwerte erfüllt und von dieser Seite her nicht zu beanstanden ist.

73, Heinrich