[A-DX] Range+

HJ Winkel
Fr Feb 5 14:23:14 CET 2016


....die Betriebszeiten sind richtig... nicht richtig ist aber dass das ein Gerär eines Betreibers innerhalb der Zeit ununterbrochen in Betrieb ist...Eines ist dabei zu beachten wir reden hier nicht von Grenzwerten sondern von Stoerung!!!
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Was evtl. dabei herauskommen dann..... dass Betreibszeiten und Betreibsdauer festgelegt werden.
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Zu dem Musterprozess.... da ich mich auch schon eingelassen..
1 Rechtsanwalt suchen
2 Pruefen was die Gesamtkosten waeren
3 Anzahl der Míglieder in der Liste
4 Division.. daruas ergeibt sih der Betrag, der "gespendet" werden muesste
5 und wenn es sich Rahmen haelt..koennte jeer seinen Obulus dazu geben
6 vielleicht gibt es auch Moeglichkeit in der Stazung des DARC um einen Obulus zu erhalen
aber habe ich ja schon alles angeregt..aber hat offensichtlich kein Interesse gefunden.
 --
Das zum Thema Lobby.... der KW und MW gebe ich ca. 10 Jahre, dann ist Schluss.... daher ist es sinnvoll in diesem oder im naechsten Jahr alles zu verkaufen-.... da kommen dann noch ein Paar EUR fuer eine Reise zusammen.... bevor es fuer das Ganze Equipment keinen Markt mehr gibt.
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73 HJH
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Durch den Listenbetreiber gelöscht
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-----Original-Nachricht-----
Betreff: Re: [A-DX] Range+
Datum: 2016-02-05T13:56:26+0100
Von: "Heinrich DF8RY" <>

Am 05.02.2016 um 13:42 schrieb HJ Winkel:> Aber ein Rasenmaeher der allen gesetzlichen Anforderungen erfuellt darf auch nicht 24 Stunden betrieben werden, zumondes nicht, in einem Wohngebiet.

Hallo,
da sehe ich einen erheblichen Unterschied. Durch nächtlichen 
Rasenmäherlärm werden benachbarte Personen erheblich beeinträchtigt und 
daher ist der Betrieb eines Rasenmähers auch gesetzlich in irgendeiner 
Form geregelt. Tagsüber kann der Nachbar den Rasenmäher werktags von 7 
bis 12 und 13 bis 19 Uhr laufen lassen, so lange er will.

Für Beeinträchtigungen von Rundfunkempfang durch Dauer-PLC gibt es keine 
gesetzliche Regelung außer die EU-Grenzwerte. Und die sind extrem hoch 
angesetzt.

Ich warte immer noch auf den Präzedenzfall, dass jemand erfolgreich auf 
Außerbetriebnahme eines PLCs geklagt hat, obwohl dieses die gesetzlichen 
Grenzwerte erfüllt und von dieser Seite her nicht zu beanstanden ist.

73, Heinrich
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