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Re: [A-DX] DARC klagt gegen BRD wegen PLC
- Subject: Re: [A-DX] DARC klagt gegen BRD wegen PLC
- From: "Andreas Hatting" <dxer-andi-adx@xxxxxx>
- Date: Fri, 23 Oct 2009 16:43:58 +0200
Hallo Liste, hallo Nils!Ich werde langsam das Gefühl nicht mehr los, dass man von Seiten des Staates alles Erdenkliche tut oder unterlässt, um den Kurzwellenhörern das Leben schwer zu machen. Kurzwellenhörer, die die Nachrichten direkt und ungefiltert von einem Auslandsdienst hören, können ja recht unbequeme Querdenker sein, wenn sie dann feststellen, dass der Inhalt unserer gefilterten und geschönten Nachrichten etwas von den Originalnachrichten der Auslandsdienste abweichen. Schöne neue Welt :-(
In diesem Sinne vy 55 + 73 Andreas Locator: JO32SU Receiver: NRD 545 Antennas: 12,5 m LW, AT5, DX-10 professional, ALA 1530 SSB+----- Original Message ----- From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
To: <liste@xxxxxxx> Sent: Friday, October 23, 2009 10:04 AM Subject: AW: [A-DX] DARC klagt gegen BRD wegen PLC
...nun hat ja nicht "der DARC gegen BRD" geklagt, sondern der DARC hat nach Jahren der Erfolglosigkeit (und des ungeschickten Tuns bzw. Nichts-Tuns) aufdiesem Gebiet einen Funkamateur in einem Gerichtsverfahren "beraten". Das war ein Schlag ins Wasser, wie der aktuelle "Deutschland-Rundspruch" meldet: Punktsieg für PLC-Betreiber in MannheimDas Verwaltungsgericht Karlsruhe hat dem Antrag eines klagenden Funkamateursauf Einholen eines neutralen Gutachtens zu elektromagnetischen Störungen einer Access-PLC-Anlage in Mannheim und damit entsprechenden neutralen Messungen nicht stattgegeben. Der Antrag auf weitere Bearbeitung der elektromagnetischen Störungen durch die Bundesnetzagentur wurde ebenfalls abgelehnt, mit dem Hinweis auf den Ermessensspielraum der Behörde und der bereits erfolgten intensiven Bearbeitung. Damit hat wohl der PLC-Betreiber in Mannheim zunächst einen Punktsieg davongetragen. Dies bedeutet jedochnicht, dass die Bundesnetzagentur aus der ihr gesetzlich auferlegten Pflichtzur Ausführung des EMVG entlassen wurde. Der Mannheimer Funkamateur ist infolge der PLC-Störungen seit dem Jahre 2002 vom Kurzwellenempfang im Bereich von ca. 2 MHz bis über 20 MHz ausgeschlossen. Nachdem die Bundesnetzagentur keine Handhabe sieht, ihren Verpflichtungen aus dem EMVG nachzukommen, hatte der Funkamateur mit Unterstützung des DARC e.V. Klage erhoben. Nach Vorlage des schriftlichen Urteils wird der DARC-Vorstand die Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen. Mal sehen, wie es weiter geht. 73 Nils, DK8OK-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von Thomas Kamp Gesendet: Donnerstag, 10. September 2009 14:08 An: liste@xxxxxxx Betreff: [A-DX] DARC klagt gegen BRD wegen PLC "In der Verwaltungsrechtssache eines DARC-Mitgliedes wegen Störungen des Rundfunks- und Amateurfunkempfangs, die vom DARC e.V. unterstützt wird, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe den 20. Oktober als Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ist gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet, diese wird vertreten durch die Bundesnetzagentur. Mit der Klage wird ein Einschreiten gegen einen PLC-Anbieter wegen konkreter Störungen verlangt. Ebenfalls hat der DARC der BNetzA und dem Verwaltungsgericht einen gemeinsamen Messtermin in der Wohnung des Klägers vorgeschlagen." (Aus dem aktuellen DARC-Rundspruch) tom df5jl -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.-- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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