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Re: [A-DX] DARC klagt gegen BRD wegen PLC


  • Subject: Re: [A-DX] DARC klagt gegen BRD wegen PLC
  • From: "Andreas Hatting" <dxer-andi-adx@xxxxxx>
  • Date: Fri, 23 Oct 2009 16:43:58 +0200

Hallo Liste, hallo Nils!

Ich werde langsam das Gefühl nicht mehr los, dass man von Seiten des Staates alles Erdenkliche tut oder unterlässt, um den Kurzwellenhörern das Leben schwer zu machen. Kurzwellenhörer, die die Nachrichten direkt und ungefiltert von einem Auslandsdienst hören, können ja recht unbequeme Querdenker sein, wenn sie dann feststellen, dass der Inhalt unserer gefilterten und geschönten Nachrichten etwas von den Originalnachrichten der Auslandsdienste abweichen. Schöne neue Welt :-(

In diesem Sinne
vy 55 + 73
Andreas
Locator: JO32SU
Receiver: NRD 545
Antennas: 12,5 m LW, AT5, DX-10 professional, ALA 1530 SSB+



----- Original Message ----- From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
To: <liste@xxxxxxx>
Sent: Friday, October 23, 2009 10:04 AM
Subject: AW: [A-DX] DARC klagt gegen BRD wegen PLC


...nun hat ja nicht "der DARC gegen BRD" geklagt, sondern der DARC hat nach Jahren der Erfolglosigkeit (und des ungeschickten Tuns bzw. Nichts-Tuns) auf
diesem Gebiet einen Funkamateur in einem Gerichtsverfahren "beraten".
Das war ein Schlag ins Wasser, wie der aktuelle "Deutschland-Rundspruch"
meldet:

Punktsieg für PLC-Betreiber in Mannheim
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat dem Antrag eines klagenden Funkamateurs
auf Einholen eines neutralen Gutachtens zu elektromagnetischen Störungen
einer Access-PLC-Anlage in Mannheim und damit entsprechenden neutralen
Messungen nicht stattgegeben. Der Antrag auf weitere Bearbeitung der
elektromagnetischen Störungen durch die Bundesnetzagentur wurde ebenfalls
abgelehnt, mit dem Hinweis auf den Ermessensspielraum der Behörde und der
bereits erfolgten intensiven Bearbeitung. Damit hat wohl der PLC-Betreiber
in Mannheim zunächst einen Punktsieg davongetragen. Dies bedeutet jedoch
nicht, dass die Bundesnetzagentur aus der ihr gesetzlich auferlegten Pflicht
zur Ausführung des EMVG entlassen wurde. Der Mannheimer Funkamateur ist
infolge der PLC-Störungen seit dem Jahre 2002 vom Kurzwellenempfang im
Bereich von ca. 2 MHz bis über 20 MHz ausgeschlossen. Nachdem die
Bundesnetzagentur keine Handhabe sieht, ihren Verpflichtungen aus dem EMVG
nachzukommen, hatte der Funkamateur mit Unterstützung des DARC e.V. Klage
erhoben. Nach Vorlage des schriftlichen Urteils wird der DARC-Vorstand die
Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen.

Mal sehen, wie es weiter geht. 73 Nils, DK8OK

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von
Thomas Kamp
Gesendet: Donnerstag, 10. September 2009 14:08
An: liste@xxxxxxx
Betreff: [A-DX] DARC klagt gegen BRD wegen PLC

"In der Verwaltungsrechtssache eines DARC-Mitgliedes wegen Störungen
des Rundfunks- und Amateurfunkempfangs, die vom DARC e.V. unterstützt
wird, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe den 20. Oktober als Termin
zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Die Klage vor dem
Verwaltungsgericht Karlsruhe ist gegen die
Bundesrepublik Deutschland gerichtet, diese wird vertreten durch die
Bundesnetzagentur.

Mit der Klage wird ein Einschreiten gegen einen PLC-Anbieter wegen
konkreter Störungen verlangt. Ebenfalls hat der DARC der BNetzA und dem
Verwaltungsgericht einen
gemeinsamen Messtermin in der Wohnung des Klägers vorgeschlagen."

(Aus dem aktuellen DARC-Rundspruch)

tom df5jl

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