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AW: [A-DX] DARC klagt gegen BRD wegen PLC


  • Subject: AW: [A-DX] DARC klagt gegen BRD wegen PLC
  • From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
  • Date: Fri, 23 Oct 2009 08:04:04 -0000

...nun hat ja nicht "der DARC gegen BRD" geklagt, sondern der DARC hat nach
Jahren der Erfolglosigkeit (und des ungeschickten Tuns bzw. Nichts-Tuns) auf
diesem Gebiet einen Funkamateur in einem Gerichtsverfahren "beraten".
Das war ein Schlag ins Wasser, wie der aktuelle "Deutschland-Rundspruch"
meldet:

Punktsieg für PLC-Betreiber in Mannheim
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat dem Antrag eines klagenden Funkamateurs
auf Einholen eines neutralen Gutachtens zu elektromagnetischen Störungen
einer Access-PLC-Anlage in Mannheim und damit entsprechenden neutralen
Messungen nicht stattgegeben. Der Antrag auf weitere Bearbeitung der
elektromagnetischen Störungen durch die Bundesnetzagentur wurde ebenfalls
abgelehnt, mit dem Hinweis auf den Ermessensspielraum der Behörde und der
bereits erfolgten intensiven Bearbeitung. Damit hat wohl der PLC-Betreiber
in Mannheim zunächst einen Punktsieg davongetragen. Dies bedeutet jedoch
nicht, dass die Bundesnetzagentur aus der ihr gesetzlich auferlegten Pflicht
zur Ausführung des EMVG entlassen wurde. Der Mannheimer Funkamateur ist
infolge der PLC-Störungen seit dem Jahre 2002 vom Kurzwellenempfang im
Bereich von ca. 2 MHz bis über 20 MHz ausgeschlossen. Nachdem die
Bundesnetzagentur keine Handhabe sieht, ihren Verpflichtungen aus dem EMVG
nachzukommen, hatte der Funkamateur mit Unterstützung des DARC e.V. Klage
erhoben. Nach Vorlage des schriftlichen Urteils wird der DARC-Vorstand die
Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen.

Mal sehen, wie es weiter geht. 73 Nils, DK8OK

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von
> Thomas Kamp
> Gesendet: Donnerstag, 10. September 2009 14:08
> An: liste@xxxxxxx
> Betreff: [A-DX] DARC klagt gegen BRD wegen PLC
> 
> "In der Verwaltungsrechtssache eines DARC-Mitgliedes wegen Störungen
> des Rundfunks- und Amateurfunkempfangs, die vom DARC e.V. unterstützt
> wird, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe den 20. Oktober als Termin
> zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Die Klage vor dem
> Verwaltungsgericht Karlsruhe ist gegen die
> Bundesrepublik Deutschland gerichtet, diese wird vertreten durch die
> Bundesnetzagentur.
> 
> Mit der Klage wird ein Einschreiten gegen einen PLC-Anbieter wegen
> konkreter Störungen verlangt. Ebenfalls hat der DARC der BNetzA und dem
> Verwaltungsgericht einen
> gemeinsamen Messtermin in der Wohnung des Klägers vorgeschlagen."
> 
> (Aus dem aktuellen DARC-Rundspruch)
> 
> tom df5jl
> 
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> Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
> Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
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> Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet,
> jede
> kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX
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