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Re: [A-DX] Störungsdrops gelutscht



Christof Proft schrieb am 06.04.2009:

>Ja, Du bist Letztverbraucher. Damit entfällt bei Dir die
>viertelstündige registrierende Leistungsmessung. Du unterliegst nur
>den AGB des Versorgers sowie der "Verordnung über die Versorgung mit
>elektrischer Energie". Da reicht also der herkömmliche
>elektromechanische Stromzähler.

Das ist ein interessanter Aspekt. Das folgende Zitat aus der EnBW
Hauszeitschrift "das magazin" 01/09 ist dann also eine (gezielte?)
Fehlinformation?

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Ab 2010 ist der intelligente Zähler für Neubauten Pflicht. Das
schreibt die Messstellenverordnung vor, die im Oktober 2008 in Kraft
getreten ist. Bestehende Gebäude werden von der ODR sukzessive
umgerüstet. 
----------------------------------------------Zitat Ende -----

Das klingt doch nach Umrüstungspflicht und war der Anlass für meine
Anfrage bei EnBW. 

Nun denn, ich bin entschlossen, mich mit der EnBW zu streiten, wenn
es notwendig sein sollte.

Albert


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