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Re: [A-DX] Störungsdrops gelutscht
- Subject: Re: [A-DX] Störungsdrops gelutscht
- From: Christof Proft <christof.proft@xxxxxx>
- Date: Mon, 06 Apr 2009 14:54:03 +0200
Moin, Albert Kosnopfel schrieb:
Messzugangsverordnung (MessZV) - zu finden z.B. hier: www.juris.de - verlangt, dass der Verbrauch auf Viertelstunden genau erfasst wird. Ich zitiere: -------------------------------------------------------------------- § 10 Art der Messung beim Stromnetzzugang (1) Die Messung der entnommenen Elektrizität erfolgt bei Letztverbrauchern im Sinne des § 12 der Stromnetzzugangsverordnung durch Erfassung der entnommenen elektrischen Arbeit sowie gegebenenfalls durch Registrierung der Lastgänge am Zählpunkt oder durch Feststellung der maximalen Leistungsaufnahme. (2) Handelt es sich nicht um Letztverbraucher im Sinne des § 12 der Stromnetzzugangsverordnung, erfolgt die Messung durch eine viertelstündige registrierende Leistungsmessung. ------------------------------------------------------Zitat Ende-- Hier steht nichts davon, dass die Daten in Echtzeit über ein PLC-System übermittelt werden müssen. Das will der Dienstleister wohl aus ganz anderen Gründen. Und bin ich denn nicht Letztverbraucher??
Ja, Du bist Letztverbraucher. Damit entfällt bei Dir die viertelstündige registrierende Leistungsmessung. Du unterliegst nur den AGB des Versorgers sowie der "Verordnung über die Versorgung mit elektrischer Energie". Da reicht also der herkömmliche elektromechanische Stromzähler. Den EVU geht es nur darum, die Nebenerwerbsrentner, die für ein paar Euro Fuffzich die Zähler ablesen, auch noch einzusparen. Da führt man dann halt einen "Mehrwert" durch "intelligente" Stromzähler ins Feld. Selbst zur Fernablesung benötigt man kein breitbandiges PLC, vielmehr würden hier die Bandbreiten der Rundsteuerung auf LW ausreichen. Nur dauert der Vorgang halt länger und es müßte proprietäre Technik entwickelt und eingesetzt werden, anstelle auf den billigen PLC-Consumerschrott zurückgreifen zu können. Die registrierende Leistungsmessung ist nur für Versorger und Leitungsnetzbetreiber interessant, da insbesondere Letztere auf die Erfassung von Lastspitzen und deren Verursacher angewiesen sind.
Natürlich ist es argumentativ der falsche Ansatz, wenn man den Empfang exotischer Signale ins Feld führt. Die datenschutzrechtliche Seite scheint mir da interessanter. Dazu kommt, dass Systeme, die HF abstrahlen, auch HF empfangen. Wie verträgt sich meine eigene Sendetätigkeit mit der Zuverlässigkeit der PLC-Datenübermittlung? Darüber habe ich noch nirgendwo etwas gelesen.
Richtig. Dies wäre auch mein Ansatz: Während der DX-Pausen breitbandig Störsignale in PLC-verseuchte Netze einbringen. Private Nutzer werden dann schnell aufgeben und die Dinger auf eBay entsorgen, gewerblichen Nutzern könnte der PLC-Einsatz wegen der damit verbundenen Unsicherheit der Übertragung unwirtschaftlich werden.
Hat man eigentlich in letzter Zeit nochmal etwas von dem glorreichen Powerline-Pilotversuchen in Ludwigshafen gehört?
vy73 Christof
Muss ich die Installation in meinem eigenen Haus überhaupt dulden? Es ist schlimm genug, wenn die Nachbarn diese tolle neue Technik haben. Vielleicht kann mir jemand in dieser Frage auf die Sprünge helfen. Das Juristendeutsch erschließt sich mir nicht immer. Die oben genannte Stromnetzzugangsverordnung gibt's z.B. hier: http://www.vku.de/vku/verbandsthemen/gesetze/enwg_1.pdf Natürlich ist es argumentativ der falsche Ansatz, wenn man den Empfang exotischer Signale ins Feld führt. Die datenschutzrechtliche Seite scheint mir da interessanter. Dazu kommt, dass Systeme, die HF abstrahlen, auch HF empfangen. Wie verträgt sich meine eigene Sendetätigkeit mit der Zuverlässigkeit der PLC-Datenübermittlung? Darüber habe ich noch nirgendwo etwas gelesen. Ich habe die entsprechenden Fragen in meinen Briefen an die ENBW ja gestellt, und nun warten wir mal ab. Albert -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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