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Re: [A-DX] Störungsdrops gelutscht



Nils Schiffhauer schrieb am 06.04.2009:

>herunterladbares "White Paper":
>http://downloads.bbc.co.uk/rd/pubs/whp/whp-pdf-files/WHP067.pdf
Vielen Dank für den Tipp. Ich habe mir das angeschaut. Schon rührend,
wie die da mit ihrer ala-Rahmenantenne durch die verregneten Straßen
ziehen. Leider habe ich die erwähnten Mitschnitte nicht finden
können. Dafür gibt es sowas als Filmchen auf der auf Seite 26
genannten Adresse des OEVSV.

>DXer haben also nicht das Recht auf den störungsfreien Empfang...
>und können auch nicht mit dem Schutz ihrer Investitionen
>argumentieren...Güterabwägung.

Die rechtliche Seite ist mir noch nicht ganz klar. Die
Messzugangsverordnung (MessZV) - zu finden z.B. hier: www.juris.de -
verlangt, dass der Verbrauch auf Viertelstunden genau erfasst wird.
Ich zitiere:
--------------------------------------------------------------------
§ 10 Art der Messung beim Stromnetzzugang
(1) Die Messung der entnommenen Elektrizität erfolgt bei
Letztverbrauchern im Sinne des § 12 der Stromnetzzugangsverordnung
durch Erfassung der entnommenen elektrischen Arbeit sowie
gegebenenfalls durch Registrierung der Lastgänge am Zählpunkt oder
durch Feststellung der maximalen Leistungsaufnahme.
(2) Handelt es sich nicht um Letztverbraucher im Sinne des § 12 der
Stromnetzzugangsverordnung, erfolgt die Messung durch eine
viertelstündige registrierende Leistungsmessung.
------------------------------------------------------Zitat Ende--

Hier steht nichts davon, dass die Daten in Echtzeit über ein
PLC-System übermittelt werden müssen. Das will der Dienstleister wohl
aus ganz anderen Gründen. Und bin ich denn nicht Letztverbraucher??
Muss ich die Installation in meinem eigenen Haus überhaupt dulden? Es
ist schlimm genug, wenn die Nachbarn diese tolle neue Technik haben.
Vielleicht kann mir jemand in dieser Frage auf die Sprünge helfen.
Das Juristendeutsch erschließt sich mir nicht immer. Die oben
genannte Stromnetzzugangsverordnung gibt's z.B. hier:
http://www.vku.de/vku/verbandsthemen/gesetze/enwg_1.pdf

Natürlich ist es argumentativ der falsche Ansatz, wenn man den
Empfang exotischer Signale ins Feld führt. Die datenschutzrechtliche
Seite scheint mir da interessanter. Dazu kommt, dass Systeme, die HF
abstrahlen, auch HF empfangen. Wie verträgt sich meine eigene
Sendetätigkeit mit der Zuverlässigkeit der PLC-Datenübermittlung?
Darüber habe ich noch nirgendwo etwas gelesen.

Ich habe die entsprechenden Fragen in meinen Briefen an die ENBW ja
gestellt, und nun warten wir mal ab.

Albert


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