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Re: [A-DX] Störungsdrops gelutscht
- Subject: Re: [A-DX] Störungsdrops gelutscht
- From: Albert Kosnopfel <albert.kosnopfel@xxxxxxxxxxx>
- Date: Mon, 6 Apr 2009 12:59:13 +0200
Nils Schiffhauer schrieb am 06.04.2009: >herunterladbares "White Paper": >http://downloads.bbc.co.uk/rd/pubs/whp/whp-pdf-files/WHP067.pdf Vielen Dank für den Tipp. Ich habe mir das angeschaut. Schon rührend, wie die da mit ihrer ala-Rahmenantenne durch die verregneten Straßen ziehen. Leider habe ich die erwähnten Mitschnitte nicht finden können. Dafür gibt es sowas als Filmchen auf der auf Seite 26 genannten Adresse des OEVSV. >DXer haben also nicht das Recht auf den störungsfreien Empfang... >und können auch nicht mit dem Schutz ihrer Investitionen >argumentieren...Güterabwägung. Die rechtliche Seite ist mir noch nicht ganz klar. Die Messzugangsverordnung (MessZV) - zu finden z.B. hier: www.juris.de - verlangt, dass der Verbrauch auf Viertelstunden genau erfasst wird. Ich zitiere: -------------------------------------------------------------------- § 10 Art der Messung beim Stromnetzzugang (1) Die Messung der entnommenen Elektrizität erfolgt bei Letztverbrauchern im Sinne des § 12 der Stromnetzzugangsverordnung durch Erfassung der entnommenen elektrischen Arbeit sowie gegebenenfalls durch Registrierung der Lastgänge am Zählpunkt oder durch Feststellung der maximalen Leistungsaufnahme. (2) Handelt es sich nicht um Letztverbraucher im Sinne des § 12 der Stromnetzzugangsverordnung, erfolgt die Messung durch eine viertelstündige registrierende Leistungsmessung. ------------------------------------------------------Zitat Ende-- Hier steht nichts davon, dass die Daten in Echtzeit über ein PLC-System übermittelt werden müssen. Das will der Dienstleister wohl aus ganz anderen Gründen. Und bin ich denn nicht Letztverbraucher?? Muss ich die Installation in meinem eigenen Haus überhaupt dulden? Es ist schlimm genug, wenn die Nachbarn diese tolle neue Technik haben. Vielleicht kann mir jemand in dieser Frage auf die Sprünge helfen. Das Juristendeutsch erschließt sich mir nicht immer. Die oben genannte Stromnetzzugangsverordnung gibt's z.B. hier: http://www.vku.de/vku/verbandsthemen/gesetze/enwg_1.pdf Natürlich ist es argumentativ der falsche Ansatz, wenn man den Empfang exotischer Signale ins Feld führt. Die datenschutzrechtliche Seite scheint mir da interessanter. Dazu kommt, dass Systeme, die HF abstrahlen, auch HF empfangen. Wie verträgt sich meine eigene Sendetätigkeit mit der Zuverlässigkeit der PLC-Datenübermittlung? Darüber habe ich noch nirgendwo etwas gelesen. Ich habe die entsprechenden Fragen in meinen Briefen an die ENBW ja gestellt, und nun warten wir mal ab. Albert -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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