Re: [A-DX] Zollforderungen für Hobby-Brief-Post
Burkhard MuellerMontag, 02. Januar 2023, 22:59 Uhr
- Vorherige Nachricht (dieses Gesprächs): Re: [A-DX] Zollforderungen für Hobby-Brief-Post
Mit Verlaub: "Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben werden nur erlassen oder erstattet, wenn der hierzu Berechtigte dies schriftlich beantragt. Der Antrag ist bei dem Hauptzollamt zu stellen, das den Abgabenbescheid erteilt hat. Beim vereinfachten Anmeldeverfahren ist das Hauptzollamt zuständig, bei dem die ergänzende Zollanmeldung abgegeben worden ist. Hierfür kann der "Antrag auf Erstattung oder Erlass" (Formular 0223) in zweifacher Ausfertigung verwendet werden. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Er muss aber alle Angaben enthalten, die im Formular 0223 vorgesehen sind (Art. 92 Abs. 2 Delegierte Verordnung (DA)). In bestimmten Fällen (Erstattungen nach Art. 118 UZK) ist dem Antrag noch ein Zusatzblatt (Formular 0235) beizufügen." Ernsthaft, für ein Werbegeschenk aus Korea? Am 02.01.2023 um 18:00 schrieb Jens Hofstadt: > https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgabenerhebung/Erlass-Erstattung/erlass-erstattung_node.html > > > > > >
- Vorherige Nachricht (dieses Gesprächs): Re: [A-DX] Zollforderungen für Hobby-Brief-Post