[A-DX] RTI HKO-Info 2023-02 l-z Zollproblem BNN BT mp3 Bihui

Roger Thauer
Samstag, 14. Januar 2023, 17:23 Uhr


auszugsweise:

Berd Seiser:
".......Unser Hobby wurde vom Finanzamt wegen des Beitrags der 
Völkerverständigung als gemeinnützig anerkannt, doch der Zoll kassiert. 
Wir Kurzwellenhörer wissen diese (teils langjährigen) freundschaftlichen 
Kontakte mit den deutschsprachigen Redaktionen aus vielen Ländern sehr 
zu schätzen und wollen die wegen überhöhten Zollforderungen nicht 
abbrechen lassen.
Nochmaliger Hinweis: Der beiliegende Anhang von BNN und BT ist nur zum 
privaten Gebrauch und sollte nicht im Internet veröffentlicht werden, 
weil sonst eine Rechnung vom Zeitungsverlag zu erwarten ist.
Nachfolgender blauer Text darf Dank der Erlaubnis von Herrn Kraft aber 
gerne übernommen und veröffentlicht werden.


BLAUER TEXT:

"Inzwischen haben sich Zoll und Post gemeldet. Hier die Antworten:   
Andre Lenz aus dem Leitungsstab Kommunikation der Generalzolldirektion 
erklärt auf Anfrage: „Für Waren, die von einer Privatperson an eine 
andere Privatperson gesandt werden, sind keine Einfuhrabgaben zu 
entrichten, wenn es sich um gelegentliche, nichtkommerzielle Sendungen 
handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 Euro nicht übersteigt.“ Für 
Sendungen, die unentgeltlich von oder an Unternehmen gesandt werden, 
komme dagegen eine Abgabenbefreiung nicht in Betracht.

Sie könnten nicht als Geschenke anerkannt werden. Im geschilderten Fall 
handele es sich bei den Versendern um Rundfunkstationen, also um 
Unternehmen. „Daher greift die Abgabenbefreiung hier leider nicht“, sagt 
Lenz. Bei der Frage, wie der Zoll bei einem auf dem Paket ausgewiesen 
Wert von zehn US-Dollar auf den Gesamtwert von 248,43 Euro kommt, muss 
der Zollsprecher passen: „Aus Datenschutzgründen dürfen wir keine 
konkreten Auskünfte zu Einzelfällen erteilen“, sagt Lenz und verweist 
aufs Steuergeheimnis. „Hier müsste sich der Paketempfänger mit der 
Registriernummer ans zuständige Hauptzollamt wenden.“

Sollten, „was hier nicht der Fall ist“, irrtümlich Einfuhrabgaben auf 
Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen erhoben worden 
sein, könne der Empfänger beim zuständigen Hauptzollamt die Erstattung 
der Einfuhrabgaben beantragen, erklärt Lenz. Alexander Edenhofer, 
Pressesprecher der Deutsche Post DHL Group, ergänzt: „Wir erheben die 
Auslagepauschale nur bei Sendungen, die wie im geschilderten Fall mit 
Einfuhrabgaben belegt worden sind.“ Werden Einfuhrabgaben versehentlich 
erhoben, könne der Empfänger die Erstattung der Auslagepauschale bei der 
Post beantragen.

Noch 2020 gab es kaum Probleme mit Abgaben auf Geschenkpakete. Die 
tauchten erst 2021 auf. Womit das zusammenhängt, erklären Andre Lenz, 
Sprecher der Generalzolldirektion, und Alexander Edenhofer, Sprecher der 
Deutsche Post DHL Group, wie folgt:

Zum 1. Juli 2021 traten im Zusammenhang mit dem 
Mehrwertsteuer-Digitalpaket umfangreiche zoll- und steuerrechtliche 
Änderungen für Post- und Kuriersendungen aus Nicht-EU-Ländern in Kraft. 
Unter anderem ist dabei die bis dahin geltende Freigrenze von 22 Euro 
für Kleinsendungen weggefallen. Das bedeutet, dass in der Regel für 
jeden Warenimport aus einem Nicht-EU-Land Einfuhrabgaben zu entrichten 
sind. Viele Sendungen waren, wie im beschriebenen Fall, auch schon vor 
diesem Zeitpunkt nicht als Geschenk anerkannt und daher auch nicht 
abgabenfrei. Wegen der Freigrenze von 22 Euro wurden aber keine Abgaben 
erhoben. Die Änderung bei geringwertigen Sendungen von Unternehmen wie 
den genannten Rundfunkgesellschaften ergeben sich daher nicht aus einer 
Rechtsänderung zu Geschenken, sondern vielmehr aus dem Wegfall dieser 
Freigrenze. „Wie bei Rechtsänderungen dieser Art nicht außergewöhnlich, 
traten in der Anfangsphase vereinzelt Einführungs- und 
Anpassungsprobleme auf“, sagt Lenz. „Seitdem verlaufen die neuen 
Prozesse aber weitgehend reibungslos.“

BLAUER TEXT ENDE




Weiterer Programmtipp:
https://www.hr2.de/programm/feature/feature--das-radio-spricht-das-radio-swingt-,epg-feature-852.html
Sendetermine:      So. 15.01.23, 18:00 Uhr


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Verfügbarkeits-Recherche:

Als Podcast:
https://www.hr2.de/podcasts/dokumentation-reportage/100-jahre-radio---das-radio-spricht-das-radio-swingt,podcast-episode-113302.html


"Achtung, Achtung! Hier ist Berlin, Vox-Haus!", mit diesen Worten begann 
am 29. Oktober 1923 die erste Rundfunk-Sendung in Deutschland. Ein neues 
Zeitalter brach an: Das Radio wurde zum Massenmedium. Innerhalb 
kürzester Zeit gab es Millionen von "Radioten", wie die Hörer zunächst 
noch abfällig genannt wurden. Am Ende der Weimarer Republik wurde aus 
dem "Kulturfaktor" Radio mit klassischen Konzerten, Sportreportagen, 
Hörspielen und Literaturlesungen jedoch mehr und mehr ein Instrument der 
antidemokratischen Kräfte. Anhand zahlreicher Originaltonaufnahmen lässt 
Feature-Autor Michael Marek ein akustisches Bild der Anfänge des Radios 
in den Zwanziger Jahre entstehen - zwischen Massenunterhaltung und 
radiophonen Experimenten.
Autor: Michael Marek
Veröffentlicht am 13.01.23 um 13:04 Uhr
https://mp3podcasthr-a.akamaihd.net/mp3/podcast/hr2_dokumentation_und_reportage/hr2_dokumentation_und_reportage_20230113_96974429.mp3



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