[A-DX] RTI HKO-Info 2023-02 l-z Zollproblem BNN BT mp3 Bihui
Roger ThauerSamstag, 14. Januar 2023, 17:23 Uhr
auszugsweise: Berd Seiser: ".......Unser Hobby wurde vom Finanzamt wegen des Beitrags der Völkerverständigung als gemeinnützig anerkannt, doch der Zoll kassiert. Wir Kurzwellenhörer wissen diese (teils langjährigen) freundschaftlichen Kontakte mit den deutschsprachigen Redaktionen aus vielen Ländern sehr zu schätzen und wollen die wegen überhöhten Zollforderungen nicht abbrechen lassen. Nochmaliger Hinweis: Der beiliegende Anhang von BNN und BT ist nur zum privaten Gebrauch und sollte nicht im Internet veröffentlicht werden, weil sonst eine Rechnung vom Zeitungsverlag zu erwarten ist. Nachfolgender blauer Text darf Dank der Erlaubnis von Herrn Kraft aber gerne übernommen und veröffentlicht werden. BLAUER TEXT: "Inzwischen haben sich Zoll und Post gemeldet. Hier die Antworten: Andre Lenz aus dem Leitungsstab Kommunikation der Generalzolldirektion erklärt auf Anfrage: „Für Waren, die von einer Privatperson an eine andere Privatperson gesandt werden, sind keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um gelegentliche, nichtkommerzielle Sendungen handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 Euro nicht übersteigt.“ Für Sendungen, die unentgeltlich von oder an Unternehmen gesandt werden, komme dagegen eine Abgabenbefreiung nicht in Betracht. Sie könnten nicht als Geschenke anerkannt werden. Im geschilderten Fall handele es sich bei den Versendern um Rundfunkstationen, also um Unternehmen. „Daher greift die Abgabenbefreiung hier leider nicht“, sagt Lenz. Bei der Frage, wie der Zoll bei einem auf dem Paket ausgewiesen Wert von zehn US-Dollar auf den Gesamtwert von 248,43 Euro kommt, muss der Zollsprecher passen: „Aus Datenschutzgründen dürfen wir keine konkreten Auskünfte zu Einzelfällen erteilen“, sagt Lenz und verweist aufs Steuergeheimnis. „Hier müsste sich der Paketempfänger mit der Registriernummer ans zuständige Hauptzollamt wenden.“ Sollten, „was hier nicht der Fall ist“, irrtümlich Einfuhrabgaben auf Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen erhoben worden sein, könne der Empfänger beim zuständigen Hauptzollamt die Erstattung der Einfuhrabgaben beantragen, erklärt Lenz. Alexander Edenhofer, Pressesprecher der Deutsche Post DHL Group, ergänzt: „Wir erheben die Auslagepauschale nur bei Sendungen, die wie im geschilderten Fall mit Einfuhrabgaben belegt worden sind.“ Werden Einfuhrabgaben versehentlich erhoben, könne der Empfänger die Erstattung der Auslagepauschale bei der Post beantragen. Noch 2020 gab es kaum Probleme mit Abgaben auf Geschenkpakete. Die tauchten erst 2021 auf. Womit das zusammenhängt, erklären Andre Lenz, Sprecher der Generalzolldirektion, und Alexander Edenhofer, Sprecher der Deutsche Post DHL Group, wie folgt: Zum 1. Juli 2021 traten im Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket umfangreiche zoll- und steuerrechtliche Änderungen für Post- und Kuriersendungen aus Nicht-EU-Ländern in Kraft. Unter anderem ist dabei die bis dahin geltende Freigrenze von 22 Euro für Kleinsendungen weggefallen. Das bedeutet, dass in der Regel für jeden Warenimport aus einem Nicht-EU-Land Einfuhrabgaben zu entrichten sind. Viele Sendungen waren, wie im beschriebenen Fall, auch schon vor diesem Zeitpunkt nicht als Geschenk anerkannt und daher auch nicht abgabenfrei. Wegen der Freigrenze von 22 Euro wurden aber keine Abgaben erhoben. Die Änderung bei geringwertigen Sendungen von Unternehmen wie den genannten Rundfunkgesellschaften ergeben sich daher nicht aus einer Rechtsänderung zu Geschenken, sondern vielmehr aus dem Wegfall dieser Freigrenze. „Wie bei Rechtsänderungen dieser Art nicht außergewöhnlich, traten in der Anfangsphase vereinzelt Einführungs- und Anpassungsprobleme auf“, sagt Lenz. „Seitdem verlaufen die neuen Prozesse aber weitgehend reibungslos.“ BLAUER TEXT ENDE Weiterer Programmtipp: https://www.hr2.de/programm/feature/feature--das-radio-spricht-das-radio-swingt-,epg-feature-852.html Sendetermine: So. 15.01.23, 18:00 Uhr ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Verfügbarkeits-Recherche: Als Podcast: https://www.hr2.de/podcasts/dokumentation-reportage/100-jahre-radio---das-radio-spricht-das-radio-swingt,podcast-episode-113302.html "Achtung, Achtung! Hier ist Berlin, Vox-Haus!", mit diesen Worten begann am 29. Oktober 1923 die erste Rundfunk-Sendung in Deutschland. Ein neues Zeitalter brach an: Das Radio wurde zum Massenmedium. Innerhalb kürzester Zeit gab es Millionen von "Radioten", wie die Hörer zunächst noch abfällig genannt wurden. Am Ende der Weimarer Republik wurde aus dem "Kulturfaktor" Radio mit klassischen Konzerten, Sportreportagen, Hörspielen und Literaturlesungen jedoch mehr und mehr ein Instrument der antidemokratischen Kräfte. Anhand zahlreicher Originaltonaufnahmen lässt Feature-Autor Michael Marek ein akustisches Bild der Anfänge des Radios in den Zwanziger Jahre entstehen - zwischen Massenunterhaltung und radiophonen Experimenten. Autor: Michael Marek Veröffentlicht am 13.01.23 um 13:04 Uhr https://mp3podcasthr-a.akamaihd.net/mp3/podcast/hr2_dokumentation_und_reportage/hr2_dokumentation_und_reportage_20230113_96974429.mp3 roger