Re: [A-DX] The Asphalt Telegraph will be back on 1494

Roger Thauer
Freitag, 08. Dezember 2023, 23:55 Uhr


Am 08.12.2023 um 09:21 schrieb Name gelöscht via groups.io:
> We have purchased a brand new 1 kW AM transmitter that is tuned to 
> 1494 kHz. Unfortunately, we have not received a permanent license, 
> which is completely incomprehensible, but we have in any case received 
> a 14-day license from *December 23, 2023 to January 5, 2024 on 1494 
> kHz* again. The station has moved within the country, so now the 
> reception may be a little worse to the south, but still better north 
> and east in Finland instead. Unfortunately, we will not be on air 
> every day, we at the station have a regular job to attend to.
> All listener mail is welcome at the following email: 1494khz@...
> Torleif, Asfalttelegrafen, Ludvika 


https://radioswedeninternational.com/
Update December 3rd, 2023.
We have obtained a 14-day temporary broadcasting license from 23rd of 
December 2023 - 5th of January 2024.
Then it will be Swedish radio on medium wave again.



https://sdxl.fi/asvalttilennatin-lennattelee-jouluna/

in 2022:
http://www.thomasn.sverige.net/ARC/MVE_62-22.pdf
DeepL:
Asfaltstelegrafen - Antrag auf gerichtliche Überprüfung beim Obersten 
Verwaltungsgericht

Högsta Förvaltningsdomstolen
Box 2293
103 17 STOCKHOLM

Torleif Roos
Eriksgatan 14.Lgh 1501
771 31 LUDVIKA
1494kHz@...

Ich beantrage hiermit die gerichtliche Überprüfung eines 
Regierungsbeschlusses vom 31. März 2022 über einen Antrag auf Erteilung 
einer Sendelizenz für Hörfunk auf Mittelwelle (AM) mit der Bezeichnung 
Ku2019/01745. Ich stelle fest, dass die Regierung in ihrer Begründung 
für die Ablehnung nicht angibt, aus welchen Gründen die Regierung meinen 
Antrag ablehnt. Die Tatsache, dass "Anträge von Privatpersonen zuvor 
abgelehnt wurden", kann keine sachliche Rechtfertigung für eine erneute 
einen neuen Antrag abzulehnen. Ich bin auch der Ansicht, dass die 
Entscheidung der Regierung gegen das Gesetz über die Meinungsfreiheit 
(1991:1469), Kapitel 3, verstößt. Das Recht, zu übertragen, zu 
produzieren und zu verbreiten - und dort § 3 Übertragung durch andere 
Mittel als durch Draht. Dort steht zu lesen: Übertragung mit anderen 
Mitteln als über Kabel Abschnitt 3 Das Recht zur Übertragung von 
Programmen auf anderem Wege als über Kabel kann durch ein Gesetz 
geregelt werden, das Bestimmungen enthält über über Lizenzen und 
Bedingungen für die Ausstrahlung. Die Öffentlichkeit hat darauf 
hinzuwirken, dass die Funkfrequenzen in einer Weise genutzt werden, die 
zu einer möglichst breiten Freiheit der Meinungsäußerung und 
Informationsfreiheit führt. Gesetz (2018:1802). Die größtmögliche 
Meinungs- und Informationsfreiheit, sagt das Gesetz. Die Regierung hat 
eine Entscheidung getroffen, die meiner Meinung nach dem Grundgesetz 
über die Meinungsfreiheit nicht gerecht wird. Übrigens hat die 
schwedische Post- und Telekommunikationsbehörde PTS der Regierung eine 
Konsultationsantwort vorgelegt, in der sie sich dafür ausspricht dass 
Frequenzen im AM-Band in Schweden verfügbar sind.
Die Entscheidung der Regierung hat für mich als Einzelperson keine 
Prüfung meiner bürgerlichen Rechte oder Verpflichtungen gemäß Artikel 
6(1) der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Mit freundlichen Grüßen Torleif Roos, Ludvika

Anhänge zu meiner gerichtlichen Überprüfung:
1. der Antrag auf gerichtliche Überprüfung
2. eine Kopie meines ursprünglichen Antrags an das Ministerium.
3. Umweltanalyse.
4. eine Kopie des Regierungsbeschlusses.
5. eine Kopie der Stellungnahme der PTS in diesem Fall an das 
Kulturministerium.
6. Kopie der Frequenzliste der schwedischen Telekommunikationsbehörde 
für den Mittelwellenausbau der SR im Mai 1962.
7. Ausdruck einer vollständigen Liste der europäischen privaten 
Kurzwellensender vom Mai 2022. Siehe auch MV-Eko 62/18




roger