Re: [A-DX] störung bzw. "AUDION" bzw. 100 Jahre Rundfunkempfang in Mitteldeutschland
Roger ThauerFreitag, 30. August 2024, 17:08 Uhr
Am 05.03.2008 um 21:32 schrieb Christof Proft: > Hallo, > Michael Kronsteiner schrieb: > >> ich habe in letzter zeit (1-2 wochen) eine störung in der gegend 6075, >> 6065 khz. hört sich irgendwie stark nach einer rückkopplung an (hohes >> pfeifen), wechselt die frequenz ein wenig bzw. ist abrupt "da" und >> wieder "weg". > > Könnte das ein Audion mit Rückkopplung sein? Hast Du Hobbykollegen > oder Radiobastler in Deiner Umgebung? > Eine Audionschaltung kann bei zu weit aufgedrehter Rückkopplung > benachbarte Empfänger auf der gleichen Frequenz massiv stören, da sie > in diesem Falle als Sender arbeitet und gerne Pfeiftöne aufmoduliert. > Das ist zugegebenermaßen eine verwegene Theorie, allerdings ist die > DW-Frequenz meist frei und ungestört und unsere > "Lieblings-QRM-Schleuder" Powerline bzw. dLan haben im Bereich der AFU > und rundfunkbänder den Pegel abgesenkt (genotcht). Diese dürften es > eher nicht sein. > vy73 > Christof 100 Jahre Rundfunkempfang in Mitteldeutschland: https://www.dropbox.com/scl/fi/tvnw9tcwb6wocglqpx77w/1924-07-15_Audion-Versuchserlaubnis.jpg?rlkey=46vdpg6aw6bv5ao4yhtg5d4ud&dl=0 Stempel von: Deutsches Postamt Leipzig & Telegraphenamt Halle (Saale) Audion-Versuchserlaubnis für den Vater eines Hobbyfreundes aus Delitzsch Handschriftlich auf Seite 1: "Vorstehender {d.h. oben genannte Person} hat am 21. Jan. (19)25 die Prüfung abgelegt." {also auch eine "nachgeholte Prüfung", wie unten in der PDF erklärt} Bedingungen auf der 2. Seite in Klarschrift, kaum jemand kann noch Fraktur: {OCR mit PDF24 >>Fraktur<< & langes "ſ" wie in "iſt/ſich" durch rundes "s" ersetzt, also "ist/sich" } Bedingungen I. Allgemeines 1. Die Anlage dient zur Aufnahme des »Unterhaltungs-Rundfunks« und der »Nachrichten an Alle«; 2. unzulässig ist die Aufnahme sonstigen Funkverkehrs und die Störung von Telegraphen-, Fernsprech- und Funkanlagen 3. Der Inhaber der Genehmigung ist verantwortlich für jeden, der seine Anlage benutzt, und darf die Genehmigung Dritten nicht übertragen; er hat Beauftragten der Deutschen Reichspost (DRP) das Betreten der Räume und Grundstücksteile, in denen sich die Empfangsanlage befindet, zu gestatten; nach Ablauf der Genehmigung hat er seine Anlage zu beseitigen und die Urkunde dem Zustell-Postamt zurückzugeben. 4. Verstöße gegen die Bedingungen können, auch soweit sie nicht nach der Verordnung- zum Schutze des Funkverkehrs vom 8. März 1924 strafbar sind, die Entziehung der Genehmigung zur Folge haben 5. Die Genehmigung kann widerrufen werden II. Antenne 1. Höchstlänge des verwendeten Drahtes vom Empfänger ab 100 m. 2. Beschaffung der etwaigen Genehmigungen der Gebäudeeigentümer, Polizeiverwaltungen usw. ist ausschließlich Sache des Inhabers der Genehmigung. 3. Bei Störung vorhandener oder Behinderung des Ausbaues öffentlicher Telegraphen- oder Fernsprechanlagen ist die Antenne auf Kosten des Inhabers der Genehmigungsurkunde zu verlegen. 4. Die Anbringung von Antennen an Stützvorrichtungen des öffentlichen Telegraphen- und Fernsprechnetzes ohne Zustimmung der DRP ist unzulässig. Beim Bau ohne Hinzuziehung der DRP muß der Abstand von deren Leitungen mindestens 1 m betragen. 5. Kreuzungen zwischen Antenne und Hochspannungsleitungen sind unzulässig, bei Annäherungen muß auch bei Bruch einer Leitung eine Berührung unter allen Umständen ausgeschlossen sein; auf weniger als 10 m Horizon- talabstand ist keinesfalls herabzugehen. Ferner ist es unzulässig, mit einer Antenne blanke Niederspannungs- leitungen und gleichzeitig Telegraphen- und Fernsprechleitungen zu kreuzen. III. Empfangsanordnungen Die Inhaber der Audion-Versuchserlaubnis dürfen Empfangsanordnungen aller Art, auch selbsthergestellte, unter Beobachtung folgender Vorschriften nach Maßgabe der Richtlinien für die Vereine der Funkfreunde benutzen: 1. In den Zeiten, in denen die im Bereich der Empfangsanlage hauptsächlich aufgenommenen deutschen Unter- haltungs-Rundfunksender arbeiten, dürfen Versuche mit Rückkopplung nur insoweit vorgenommen werden, als dadurch eine Schwingungserzeugung nicht eintritt. Die Zeiten, für die diese Einschränkung gilt, setzt die zuständige Oberpostdirektion nach Anhörung der Sendegesellschaften fest; sie sind bei jedem Postamt zu erfragen. Besonderen örtlichen Vorschriften der DRP zum Schutze des drahtlosen Nachrichtenverkehrs ist ebenfalls zu entsprechen. 2. Es dürfen nur Empfänger- und Verstärkerröhren mit dem Stempel oder der Banderole RTV verwendet werden. 3. Werden an dem von der DRP für Rundfunkteilnehmer zugelassenen und gestempelten Gerät Änderungen oder eine Zuschaltung irgendwelcher Teile vorgenommen, die geeignet sind, den Wellenbereich zu ändern oder das Gerät zum Schwingen zu bringen, so ist der Stempel der DRP unkenntlich zu machen. ####################################################################################################### https://herbert-boerner.de/Beitraege/Rdfk-Org/Audion-Versuchserlaubnis.pdf .....Erst Mitte Mai 1924 erließ das Reichspostministerium die Verfügung "Der Unterhaltungs- rundfunk" [14]. Die einzige Veränderung war : — die maximal zulässige Antennenlänge wurde auf 100 m erhöht; — nicht verändert wurde : - käuflich nur RTV-gestempelte Röhrengeräte; - Wellenbereich begrenzt auf 250 - 700 m ; - freie Rückkopplung verboten. .... Es war so gedacht: Die Audionversuchserlaubnis galt als Empfangsgenehmigung für ein ungestempeltes Röhrengerät (Empfänger und Niederfrequenzverstärker), die Detektor- versuchserlaubnis als Empfangsgenehmigung für ein ungestempeltes Detektorgerät. Beide wurden nur an Mitglieder anerkannter Funkvereine abgegeben. Während an die Detektorversuchserlaubnis keine weiteren Bedingungen gebunden waren, musste zur Erlangung der Audionversuchserlaubnis ein Kenntnisnachweis erbracht werden (durch eine Prüfung im Funkverein). ...... Jetzt erst war der Startschuss für die Funkvereine gegeben. Sie hatten Lehrgänge zur Vorbereitung auszurichten, Prüfungsausschüsse zusammenzustellen und die Prüfungen abzunehmen. Eine immense Arbeit wurde damit der Reichspost durch die ehrenamtlichen Helfer der Funkvereine abgenommen. Da die Arbeit erst langsam anlief, waren die Vereine berechtigt, an anerkannte Mitglieder eine "vorläufige" Audionversuchserlaubnis auszugeben mit der Auflage, die Prüfung bis zu einem gegebenen Termin nachzuholen, Bild 1. ......... https://de.wikipedia.org/wiki/Audionversuchserlaubnis Bei der Audionversuchserlaubnis ging es also aus technischer Sicht um die Rückkopplung der Hochfrequenz, die theoretisch (und nur theoretisch) eine unendliche Verstärkung und eine unendliche Güte ermöglicht. In der Praxis können damit die für einen Rundfunkempfänger wesentlichen Eigenschaften Empfindlichkeit und Trennschärfe mit geringem technischen Aufwand (Preis) erreicht werden. Die Einstellung dieser Rückkopplung durch den Anwender war zwingend, um einerseits möglichst hohe Trennschärfe und Empfindlichkeit zu erreichen und andererseits Selbsterregung zu vermeiden. Deren Einstellung musste auch zwischen verschiedenen zu empfangenden Sendern verändert werden. Durch unerfahrenes Bedienen trat Selbsterregung und damit die unerwünschte und zu vermeidende Aussendung von Funkwellen auf. Es war mitunter zwar auch hilfreich, die korrekte Frequenzeinstellung des Eingangskreises durch „Einpfeifen“ zu finden; dabei wurde die Rückkopplung überkritisch eingestellt, sodass sich Schwebungen zwischen Senderfrequenz und dem lokalen selbsterregten Empfänger bildeten, der dann wie ein Oszillator wirkte und selbst Funkwellen aussendete. Diese Pfeiftöne störten jedoch auch benachbarte Rundfunkteilnehmer und sollten nicht vorkommen, wofür der Halter der Versuchserlaubnis durch den Nachweis ausreichender technischer Kenntnisse sensibilisiert werden sollte. roger