Re: [A-DX] Internationale Antwortscheine
Thomas M. Rösner via groups.ioDienstag, 01. Juli 2025, 15:42 Uhr
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> Gesendet: Dienstag, 1. Juli 2025 um 11:47 > Von: "Horst Mehrlich via groups.io"> An: a-dx@... > Betreff: Re: [A-DX] Internationale Antwortscheine > > Geldscheine in Briefen sind erlaubt bis zu einem Wert von 100 Euro. > > Gruß Horst > Nein, das ist falsch. In den AGB "Brief International" der Deutschen Post https://www.deutschepost.de/de/a/agb.html steht ausdrücklich: Absatz (2), Punkt 8: §2 Vertragsverhältnis – Begründung und Ausschluss von Verbotsgut ... (2) Von der Beförderung sind ausgeschlossen: ... 8. Sendungen, die Bargeld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können, enthalten (sog. Valoren II. Klasse). Ausgenommen davon sind nur: a) gültige Briefmarken, Warengutscheine, Fahrkarten und Eintrittskarten, die abweichend von Abschnitt 2 Abs. 2 Ziffer 1 auch in Briefsendungen International enthalten sein dürfen; b) andere geringwertige Valoren II. Klasse (z. B. Modeschmuck und Werbeartikel), sofern diese einen Wert von 30 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds (SZR) pro Sendung nicht überschreiten; c) ausschließlich in Sendungen mit der Zusatzleistung Wert International: Wertpapiere, d. h. bank- und geldwerte Papiere, für die im Schadensfall keine Sper- rung sowie kein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann, bis zu einem tatsächlichen Wert von 500 €, insbesondere gültige Telefonkarten (inländische und ausländische), Pay-TV-Karten, Dividendengutscheine (auch entwertete), Gewinnanteilsscheine, Coupons (auch entwertete), Schecks, deren Einlösung garantiert ist, und Blankoreiseschecks, Steuerbanderolen, Zinsscheine (auch entwertete); ... Hinzu kommt, dass der Bargeldversand mit der Post "in ein Land" dort illegal sein kann und dort ein strafbewährtes Devisenvergehen (für den Empfänger!) darstellen kann (was der Absender nicht wissen kann), wie z.B. nach Pakistan. Also Vorsicht! In einige dieser restriktiven "Devisen-Länder" ist sogar das überweisen von Devisen per PayPal o.ä. verboten, was es uns als "Briefmarkensammler" ein Problem mit der Bezahlung von Privat-Ebay-Käufen (z.B.) aus Pakistan darstellen. Dafür geht man in einen "islamisch geführtes" z.B. Lebensmittelgeschäft um die Ecke, zählt das Geld dort ein und die "übertragen" das Geld dann über "difuse Wege" an ein "befreundetes" Geschäft in Pakistan, wo der Privatverkäufer sich sein Geld abholen kann. Wobei auch dieses Hawala-Finanzsystem (zumindest in D) rechtlich sehr problematisch ist, da das ein illegales "Bankgeschäft" darstellt. Hier machen sich der Einzahler und der Lebensmittelhändler strafbar. https://de.wikipedia.org/wiki/Hawala Für diese Zwecke waren IRCs auch ein gängiges - aber UPU-ungewolltes - Mittel der Geldüberweisung. Deshalb wurden in D ja auch IRC schon lange nicht mehr gegen Briefmarken eingetauscht, sondern es wurde nur bei Direktvorlage eines Auslandsbriefes in der Postfiliale ein Entgeltbezahlt-Stempel abgeschlagen (wenn der Postler sich an die Bestimmungen gehalten hat). Deine 100 Euro-Grenze hast Du vielleicht bei "Brief national" gefunden, dort heisst es Von der Beförderung sind ausgeschlossen ... 6. Sendungen, die Bargeld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), enthalten; zugelassen sind aber ... b) ausschließlich in Briefen mit der Zusatzleistung Wert National, Bargeld bis zum Wert von 100,00 EUR sowie die anderen vorgenannten Güter (Valoren II. Klasse) bis zum Wert von 500,00 EUR je Brief (Stück), wobei täglich – nur ein Brief an ein und denselben Empfänger sowie – insgesamt nur fünf Briefe mit solchen Inhalten und der Zusatzleistung Wert National vom Absender zur Beförderung eingeliefert werden dürfen https://www.deutschepost.de/dam/jcr:8ef8b1a2-7ccc-4b59-8186-8e11dc1f2526/dp-agb-brief-national-de-2025.pdf Heisst aber auch in einem normalen Brief darf die Oma keinen (keinen!) 10er in den Standardbrief an das Enkelchen schicken, das ist (und war) in D klar schon immer verboten! Sie muss einen sehr viel teureren Wertbrief verwenden. 73, Thomas
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