Re: [A-DX] Zoll Belarus
Norbert Graf - DD3KF via groups.ioSamstag, 29. November 2025, 23:39 Uhr
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Hallo Horst, das ist wohl ein generelles Problem in Belarus. Ich habe Mitte November auf 6 m mehrere Stationen aus Belarus aus für mich neuen Großfeldern gearbeitet und war deshalb daran interessiert, QSL-Karten zu erhalten. Einer der OM´s schrieb auf seiner qrz.com Seite, dass man kein Geld per Brief nach Belarus schicken soll, da der Zoll das Geld konfisziert. Ich war daher froh, dass ich die gewünschten Bestätigungen aus den 4 neuen Großfeldern elektronisch über das LoTW System der ARRL erhalten habe. Dieses System ist leider nicht für SWL´s zugänglich. Kennst Du eqsl.cc? Darüber kannst Du elektronische Bestätigungen an Funkamateure verschicken und erhalten. Allerdings muss man sich mit einem SWL Kennzeichen anmelden. Der DARC erteilt ein DE Kennzeichen nach einer Prüfung auch an Nicht-Mitglieder. https://www.darc.de/funkbetrieb/kurzwellenhoerer-swl/ Ob man sich mit einem selbst erteilten Kennzeichen bei eqsl.cc anmelden kann entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin dort mit meinem AFU Rufzeichenzeichen angemeldet und erhalte regelmäßig SWL-Berichte (auch angemeldet mit einem DE Kennzeichen). eqsl.cc wird von vielen Stationen genutzt. Etwa 2/3 meiner QSO´s sind über eqsl.cc bestätigt. Dagegen sind nur 11% über das DARC QSL-Büro bestätigt. Ich kenne kein anderes elektronisches QSL System im AFU-Bereich, das SWL´s unterstützt. Vielleicht ist diese Information hilfreich. vy 73! ______________ Norbert Graf D D 3 K F Karl-Marx-Allee 155 52066 Aachen Germany -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: a-dx@...Im Auftrag von Horst Mehrlich via groups.io Gesendet: Samstag, 29. November 2025 16:07 An: a-dx@... Betreff: [A-DX] Zoll Belarus Ich hatte vor einiger Zeit an einen Amateurfunker geschrieben mit meinen 3 Dollar. Heute kam email vom Zollamt in Belarus.Ich muß das ganze noch übersetzen, hier ein Ausschnitt: Die Zollfahndungsabteilung des Minsker Regionalzolls (im Folgenden: MRC) führt eine Verwaltungsuntersuchung wegen der Sendung von drei (3) Banknoten zu je einem (1) US-Dollar in der internationalen Postsendung Nr. AO061262800BY aus der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden: Deutschland) in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion durch. Die Gelder wurden so transportiert, dass die Zollkontrolle umgangen, d. h. die Aufdeckung erschwert wurde. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß Artikel 15.1 Absatz 2 des Gesetzes der Republik Belarus über Ordnungswidrigkeiten dar. Gruß Horst -- QTH: Holzkirchen bei Würzburg Elad FDM S2 / Mini Whip
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