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[A-DX] AW: [A-DX] Freiheit für Funk- Scanner
- Subject: [A-DX] AW: [A-DX] Freiheit für Funk- Scanner
- From: radio.sport@xxxxxxxxxxx (Horst K. Schmidt)
- Date: Tue, 29 Jun 2004 20:05:07 +0200
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx]Im Auftrag von paul gager Gesendet: Dienstag, 29. Juni 2004 18:46 An: liste aliste Betreff: [A-DX] Freiheit für Funk- Scanner > Berlin > Unfall mit Polizei fotografiert- > Reporter festgenommen > Die Polizei wirft dem Reporter vor , einen Einsatz behindert zu haben und > zudem zuvor den Polizeifunk abgehört zu haben. > Die drei "Scanner" zum Abhören des Funks wurden deshalb beschlagnahmt. Die > Kamera bekam der Fotograf noch in der Nacht zurück. > Fotograf Andres M. fordert jetzt die Herausgabe auch der Scanner, da der > Besitz derartiger Geräte nicht strafbar sei."Die Geräte im Auto waren > ausgeschaltet", behauptet der Journalist. Die Polizei geht vom Gegenteil > aus. Denn nur durch das Abhören des Funks könne der Journalist vom Unfall > der Polizei-Funkstreife bei einer Verfolgungsjagd erfahren haben, heißt es > bei der Polizei. Nachwievor ist das Abhören von BOS-Diensten verboten und daran ändert auch die Tatsache nichts, daß zugelassene Scanner objektiv betrachtet "normale Rundfunkempfänger" sind, wie alle anderen Radioempfänger, die mit einer CE-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht, also verkauft und benutzt werden dürfen. Reine Verdachtsmomente reichen meiner Ansicht nach nicht aus, Scanner sicherzustellen, es sei denn, sie wären nicht zugelassen. Die Beschlagnahmung von zugelassenen Empfängern ohne Beweis, daß damit unzuläsigerweise Funkdienste abgehört wurden, stellt eventuell ebenfalls eine Straftat dar, die durchaus strafrechtliche Würdigung erfahren könnte. > Andreas M. erhielt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das > Telekommunikationsgesetz, für ihn bereits die dritte. Der Fotograf verweist > dagegen auf Urteile der vergangenen Jahre, in denen Gerichte selbst das > Abhören von Polizeifunk nicht ahndeten. Er meint sicher das bekannte Burgdorf-Urteil. Andere Gerichte hingegen haben anders entschieden. Ein Richter verhängte sogar mal Gefängnis ohne Bewährung. Wie diese Sache letzendlich endete, weiß ich nicht, da nirgendwo mehr darüber berichtet wurde. Interessant wäre zu wissen, wie die drei Anzeigen gegen den Fotografen zuvor ausgegangen sind. Gruß Horst ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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