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[A-DX] AW: [A-DX] Freiheit für Funk- Scanner


  • Subject: [A-DX] AW: [A-DX] Freiheit für Funk- Scanner
  • From: radio.sport@xxxxxxxxxxx (Horst K. Schmidt)
  • Date: Tue, 29 Jun 2004 20:05:07 +0200


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx]Im Auftrag von paul
gager
Gesendet: Dienstag, 29. Juni 2004 18:46
An: liste aliste
Betreff: [A-DX] Freiheit für Funk- Scanner


> Berlin
> Unfall mit Polizei fotografiert-
> Reporter festgenommen

> Die Polizei wirft dem Reporter vor , einen Einsatz behindert zu haben und
> zudem zuvor den Polizeifunk abgehört zu haben.

> Die drei "Scanner" zum Abhören des Funks wurden deshalb beschlagnahmt. Die
> Kamera bekam der Fotograf noch in der Nacht zurück.

> Fotograf Andres M. fordert jetzt die Herausgabe auch der Scanner, da der
> Besitz derartiger Geräte nicht strafbar sei."Die Geräte im Auto waren
> ausgeschaltet", behauptet der Journalist. Die Polizei geht vom Gegenteil
> aus. Denn nur durch das Abhören des Funks könne der Journalist vom Unfall
> der Polizei-Funkstreife bei einer Verfolgungsjagd erfahren haben, heißt es
> bei der Polizei.

Nachwievor ist das Abhören von BOS-Diensten verboten und daran ändert auch
die Tatsache nichts, daß zugelassene Scanner
objektiv betrachtet  "normale Rundfunkempfänger" sind, wie alle anderen
Radioempfänger, die mit einer CE-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht, also
verkauft und benutzt werden dürfen.

Reine Verdachtsmomente reichen meiner Ansicht nach nicht aus, Scanner
sicherzustellen, es sei denn, sie wären nicht zugelassen.

Die Beschlagnahmung von zugelassenen Empfängern ohne Beweis, daß damit
unzuläsigerweise Funkdienste abgehört wurden, stellt eventuell ebenfalls
eine Straftat dar, die durchaus strafrechtliche Würdigung erfahren könnte.

> Andreas M. erhielt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das
> Telekommunikationsgesetz, für ihn bereits die dritte. Der Fotograf
verweist
> dagegen auf Urteile der vergangenen Jahre, in denen Gerichte selbst das
> Abhören von Polizeifunk nicht ahndeten.

Er meint sicher das bekannte Burgdorf-Urteil. Andere Gerichte hingegen haben
anders entschieden. Ein Richter verhängte sogar mal Gefängnis ohne
Bewährung. Wie diese Sache letzendlich endete, weiß ich nicht, da nirgendwo
mehr darüber berichtet wurde.

Interessant wäre zu wissen, wie die drei Anzeigen gegen den Fotografen zuvor
ausgegangen sind.

Gruß Horst


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Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
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