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[A-DX] NRW: DAB-Nothilfe? TV aufs Handy - Tor, Tor, Tor...


  • Subject: [A-DX] NRW: DAB-Nothilfe? TV aufs Handy - Tor, Tor, Tor...
  • From: Thomas Kamp <1step@xxxxxx>
  • Date: Thu, 15 Dec 2005 07:28:11 +0100

Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien (LfM) wird ein "Erprobungsprojekt für mobile Rundfunkdienste im so genannten DAB-/DMB-Standard" (Fernsehen, Hörfunk, Mediendienste) in Nordrhein-Westfalen ermöglichen. Zu diesem Zweck hat die LfM am 14. 12. 2005 eine Ausschreibung gestartet. Die DMB-Technik wird bereits seit Sommer 2005 in Südkorea mit Erfolg erprobt. Der neue Standard basiert auf dem Digitalradio-Standard DAB und soll sowohl den Empfang von Fernsehbildern, Hörfunkprogrammen sowie Mediendiensten mit einem Handy möglich machen.

Es ist geplant, voraussichtlich im Frühjahr 2006 einem Bewerber zur Durchführung eines zeitlich befristeten Versuchsprojekts mit privaten und/oder öffentlich-rechtlichen Rundfunkdiensten im DMB-Standard terrestrische Übertragungskapazitäten zur Erprobung des Einstiegs in den Regelbetrieb zuzuweisen - in WM-Austragungsorten, Großstädten und im Bereich der wichtigsten Autobahnen in Nordrhein-Westfalen. Als Starttermin ist der 1. Mai 2006 vorgesehen, rechtzeitig zur Fußballweltmeisterschaft.

Die Detailplanung sieht wie folgt aus: Das Pilotprojekt startet am 01.05.2006. In einem ersten Schritt sollen die WM-Austragungsorte versorgt werden. In einem weiteren Schritt sollen die Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern versorgt sein. In einer weiteren Ausbaustufe kommen die Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie die wichtigsten Autobahnen hinzu. Umfang und Abfolge der Stufen des Netzauf- und Ausbaus werden von der Bundesnetzagentur festgelegt und können ggf. von dieser Darstellung abweichen.

Das Pilotprojekt soll in nachfolgenden Stufen durchgeführt werden: In einer Einstiegsphase (Sendebeginn) zum 01.05.2006 sollen

   * 1. das Stadtgebiet von Köln
   * 2. das Stadtgebiet von Dortmund
   * 3. das Stadtgebiet von Gelsenkirchen

und damit die Austragungsorte der WM 2006 versorgt sein. In einer 1. Ausbaustufe sollen die Städte mit mehr als 200.000 Einwohner versorgt sein. Hierbei handelt es sich um die folgenden Stadtgebiete: Aachen, Essen, Bielefeld, Krefeld, Bochum, Mönchengladbach, Bonn, Münster, Duisburg, Oberhausen, Düsseldorf, Wuppertal. In einer 2. Ausbaustufe sollen die Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern versorgt sein. Es handelt sich um die folgenden Stadtgebiete: Bergisch Gladbach, Neuss, Bottrop, Paderborn, Hagen, Recklinghausen, Hamm, Remscheid, Herne, Siegen, Leverkusen, Solingen, Moers, Witten, Mülheim an der Ruhr. Zugleich soll das nachstehend beschriebene Verkehrsnetz versorgt sein. Das Verkehrsnetz umfasst in Nordrhein-Westfalen u. a. die Autobahnen:

   * A1
   * A2
   * A3
   * A4
   * A30
   * A31
   * A33
   * A40
   * A42
   * A43
   * A44
   * A45
   * A46
   * A57
   * A59
   * A61
   * A553
   * A555
   * A565

Wegen der besonderen medienpolitischen Bedeutung erwartet die LfM von der Durchführung des Pilotprojektes u. a. die Erlangung von Kenntnissen über:

   * die technische Realisierbarkeit und die mit dem DAB-/DMB-Standard
     verbundene Innovation;
   * die wirtschaftliche Realisierbarkeit, einschließlich Kunden- und
     Abrechnungsmanagement;
   * die Nutzerakzeptanz im Hinblick auf die einzelnen Angebotsinhalte,
     die Endgeräte und die Kostenstrukturen;
   * bundesweit einheitliche Rundfunkprogramm-Strukturen und deren
     Realisierbarkeit, auch hinsichtlich der Erforderlichkeit
     gesetzgeberischen Handelns;
   * sonstige kommunikationswissenschaftliche Fragestellungen;
   * die rechtliche Einordnung des Angebots, insbesondere auch im
     Hinblick auf die Position und Rolle des Plattformbetreibers und
     neue werberechtliche Fragestellungen.

Die Staatskanzlei beabsichtigt, der LfM die hierfür notwendigen Übertragungskapazitäten – vorbehaltlich der Zustimmung durch das Deutschlandradio, den Westdeutschen Rundfunk Köln und das Zweite Deutsche Fernsehen – innerhalb der nächsten 18 Monate zunächst für die Dauer von drei Jahren zuzuordnen. Bei positiver Entwicklung des Erprobungsprojektes besteht die Option der Verlängerung der Zuordnung. Daneben steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt der telekommunikationsrechtlich erforderlichen Auswahl eines Sendenetzbetreibers durch die Bundesnetzagentur, welche parallel erfolgt. Damit sollen der LfM in Nordrhein-Westfalen im Frequenzbereich des L-Bandes mit der in der Bedeckung zur Verfügung stehenden Datenrate von 864 CU zur Durchführung des Pilotprojektes voraussichtlich in den nächsten 18 Monaten folgende Kapazitäten zur Verfügung stehen:

(unter Angabe von Frequenzband, Frequenz-/T-DAB-Kennung, Capacity (T-DAB) block)
L-Band LG D_30018 / NRW 1 864
L-Band LJ D_30019 / NRW 2 864
L-Band LN D_30020 / NRW 3 864
L-Band LE D_30021 / NRW 4 864
L-Band LM D_30022 / NRW 5 864
L-Band LK D_30023 / NRW 6 864
L-Band LL D_30024 / NRW 7 864
L-Band LJ D_30025 / NRW 8 864
L-Band LJ D_30026 / NRW 9 864
L-Band LN D_30027 / NRW 10 864
L-Band LO D_30028 / NRW 11 864
L-Band LK D_30029 / NRW 12 864
L-Band LN D_30030 / NRW 13 864
L-Band LF D_30031 / NRW 14 864
L-Band LL D_30032 / NRW 15 864
L-Band LM D_30106 / NRW 16 864

Die Nutzung der Übertragungskapazitäten erfolgt gemäß folgenden europäischen Standards:

   * ETSI EN 300 401 V1.3.3 (2001-05) Radio Broadcasting Systems;
     Digital Audio Broadcasting (DAB) to mobile, portable and fixed
     receivers;
   * ETSI TS 102 427 V1.1.1 (2005-07) Digital Audio Broadcasting (DAB);
     Data Broadcasting – MPEG-2 TS streaming
   * ETSI TS 102 428 V1.1.1 (2005-06), Digital Audio Broadcasting
     (DAB);DMB video service; user Application Specification;
   * ETSI TS 102 367 V1.1.1 (2005-01) Digital Audio Broadcasting
     (DAB);Conditional access.

In Abstimmung mit den anderen Landesmedienanstalten werden die vorgenannten Kapazitäten einem privaten oder öffentlich-rechtlichen Bewerber durch die LfM zugewiesen, der – ggf. unter einem elektronischen Programmführer (EPG) – private und/oder öffentlich-rechtliche Rundfunkdienste (Fernsehen, Hörfunk und Mediendienste) anbieten will (Bouquetanbieter). Die Zuweisung erhält derjenige Bouquetanbieter, dessen Angebot und diesem zu Grunde liegendes Gesamtkonzept den größten Beitrag zur Erreichung der Projektziele erwarten lassen. Die Zuweisung erfolgt zunächst befristet für drei Jahre. Sie kann auf Antrag des Zuweisungsempfängers verlängert werden, wenn erwartet werden kann, dass die Versuchsziele vom Zuweisungsinhaber auch weiterhin verfolgt werden, wobei ggf. auch die Erweiterungsfähigkeit auf den Standard DXB eine Rolle spielen wird.

Im Zuge der Vergabeverfahren und in den Kapazitätszuweisungsbescheiden wird der Bouquetanbieter verpflichtet:

   * in allen für das Projekt zur Verfügung stehenden Netzen mindestens
     ein privates oder öffentlich-rechtliches Hörfunkprogramm
     unverschlüsselt und damit außerhalb des „Pay-Bereichs“ nach dem
     bisherigen DAB-Verfahren (MUSICAM) anzubieten, das inhaltlich auf
     das Bundesgebiet ausgerichtet und – im Falle eines privaten
     Programms - bundesweit zugelassen ist;
   * darüber hinaus sein Gesamtangebot so zu gestalten, dass
     Rundfunkdienste angeboten werden, deren Inhalte in wesentlichen
     Teilen jedenfalls auch Nachrichten, Kultur und Sport umfassen;
   * im Falle eines Sendestarts zur Fußballweltmeisterschaft 2006 die
     Sportinhalte so zu gestalten, dass sie diesem Ereignis in
     spezieller Weise Rechnung tragen.

Da es sich bei dem beschriebenen Projekt um ein Versuchsprojekt handelt, wäre die Frage, ob freiwilligen Versuchsteilnehmern ("volunteer end users") eventuell kostenlos Testgeräte zur Verfügung gestellt werden können. Ansprechpartner wäre die Landesanstalt für Medien NRW in Düsseldorf.


Thomas "Tom" Kamp, DF5JL

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