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[A-DX] Drahtloser Internetzugang
- Subject: [A-DX] Drahtloser Internetzugang
- From: "Horst K. Schmidt" <radio.sport@xxxxxxxxxxx>
- Date: Wed, 27 Jul 2005 23:38:26 +0200
Hi Hobbyfreunde, neuer Newsletter von der Bundesnetzagentur mit eher schlechter Nachricht: Neue Chancen für drahtlosen Internetzugang Kurth: ?Zusätzliche Frequenzen sollen flexibel genutzt werden? Die Bundesnetzagentur will mit einer heute gestarteten Anhörung neue Wege beschreiten, um für den deutschen Markt schnellstmöglich Frequenzen für schnelle funkgestützte Internetzugänge bereitzustellen. Die mit der Widmung ?Fixed Wireless Access? bezeichneten Frequenzen im Bereich 3,5 GHz sollen voraussichtlich ab Ende 2005 bereitstehen. Die Frequenzen, die in der Vergangenheit teilweise für Wireless Local Loop (WLL) zugeteilt waren, eignen sich für breitbandige drahtlose Verteilsysteme, mit denen insbesondere auch schnelle funkgestützte Internetzugänge realisiert werden können.?Mit den zusätzlichen Frequenzen verbinden wir natürlich auch die Hoffnung, dass Alternativen zum Festnetzzugang entstehen, die in Gebieten, die nicht durch DSL erschlossen sind, einen breitbandigen Zugang zum Internet eröffnen?, so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur verfolgt in der erstmals zur Jahreswende 2004/2005 eröffneten Diskussion um Fixed Wireless Access einen technologieneutralen und sehr flexiblen Regulierungsansatz. Die Frequenzen bei 3,5 GHz sollen für verschiedenste Technologien eingesetzt werden können, WIMAX ist dabei nur eine der möglichen Technologien. Auch der Anwendungszweck wurde bewusst weit geöffnet. Die Frequenzen sollen in erster Linie zur Realisierung der funkgestützten Anbindung von Teilnehmern dienen und als Internetzugänge genutzt werden können. Es ist aber auch möglich, freie Systemkapazitäten durch weitere Nutzungen auszufüllen. ?Hier haben wir aus der Vergangenheit dazu gelernt?, sagte Kurth. ?Wir müssen dem Markt weitere Spielräume zu einer effizienten Frequenznutzung eröffnen als dies durch Vorgaben z. B. bei WLL der Fall war. Die Innovationen bei Funktechnologien sind so dynamisch, dass unsere Festlegungen auch diesem Tempo gerecht werden müssen.? Das nutzbare Spektrum beträgt maximal 2 x 84 MHz gepaart, aber die Verfügbarkeit ist regional geringer. Sollte sich ein größerer Bedarf zeigen, wird im Einzelnen versucht, registrierten Versorgungswünschen auch im Frequenzbereich 3,6 bis 3,8 GHz zur Realisierbarkeit zu verhelfen. Mit einem neu entwickelten und gegenüber ersten Überlegungen operativ konkretisierten Registrierungsverfahren verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel möglichst bedarfsgerechter Frequenzzuteilungen. ?Wir haben in den letzten Jahren einige Male die Erfahrung machen müssen, dass ?Blütenträume? geplant wurden, die den tatsächlichen Verhältnissen und Entwicklungen im Markt nicht gerecht wurden und im Nachhinein zu längerfristigen Spektrumsblockaden geführt haben. Frequenzen sollen künftig möglichst so zugeteilt werden, wie es dem Stand des Aufbaus von Infrastrukturen entspricht. Papier ist geduldig und mit Phantomplanungen werden wir uns nicht beeindrucken lassen. Nur wer wirklich investiert und zügig den Funkbetrieb aufnimmt, soll sich die Frequenznutzungsrechte sichern können?, sagte Kurth. Mit dem Registrierungsverfahren schreitet die Bundesnetzagentur auch in der Flexibilisierung der Frequenzregulierung voran. Das Verfahren ist sowohl in sachlicher als auch räumlicher Hinsicht so offen gestaltet worden, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Geschäftsmodelle und sowohl lokale als auch regionale Geschäftsmodelle realisierbar sind. ?Wir geben auch keine Versorgungsbereiche vor. Es soll dem Anbieter überlassen bleiben, sein Präsenzgebiet nach eigenen Vorstellungen zu schneiden,? erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur. ?Falls das Interesse sehr groß sein sollte, können wir - auch bei größter Flexibilität und Kraftanstrengung unsererseits - allerdings nicht garantieren, dass es nicht doch zu Überschneidungen kommt und sich alle angemeldeten Versorgungswünsche auch ohne weiteres realisieren lassen. Das uns zur Verfügung stehende Spektrum lässt sich nicht einfach vermehren?, so Kurth. Kommt es zu solchen Überschneidungen bei Versorgungswünschen setzt das neue Registrierungsverfahren die Tradition des Dialogs mit den Marktteilnehmern fort. Das Verfahren eröffnet die Option der Selbstkoordinierung durch die Wettbewerber. Vor einer amtlichen Entscheidung nach den gesetzlich vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen sollen die Markteilnehmer ihre Interessen individuell und eigenständig - orientiert an marktlichen Gesichtspunkten - wahrnehmen können. Bei sich überschneidenden Versorgungswünschen bestehen nun Möglichkeiten, einvernehmliche Lösungen herbeizuführen. So können z. B. räumliche oder technische Entkoppelungen ihrer Versorgungsbereiche erarbeitet oder Nutzungsmöglichkeiten oberhalb der Ebene der reinen Frequenzzuteilung vereinbart werden. Das Verfahren bietet damit die Möglichkeit und Chance, einer Vielzahl von Betreibern mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen einen schnellen Marktzutritt zu eröffnen. ?Um Missverständnissen vorzubeugen?, schloss Kurth, ?die eigentlichen Frequenzzuteilungen erfolgen - bei aller Innovationsfreude - streng auf der Grundlage des TKG. Das vorgeschaltete Registrierungsverfahren ist quasi ein Serviceangebot der Bundesnetzagentur, das zur Konfliktvermeidung, wo immer möglich, beitragen soll und die Koexistenz verschiedener Investitionen möglich machen soll.? -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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