[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[no subject]



Hallo Georg, hallo Liste,

vielen Dank für die interessante Stellungnahme.
Generell sollte man auf sämtliche Funkübertragungstechniken in
Privathaushalten schon allein aus gesundheitlichen Gründen verzichten.
Eine Funktastatur, man möge es mir verzeihen, halte ich für einen Gegenstand aus der Rubrik "Dinge die der Mensch nicht braucht".
Nicht nur, dass es sich bei den Dingern nicht selten um Batteriefresser handelt, bzw. die Ladegeräte nix taugen, ständig am Stromnetz hängen und Energie verschwenden und ebenfalls häufig Störungen auf der Kurzwelle erzeugen, permanent die Akkus leer sind und
man muß dann doch wieder auf das kabelgebundene Pendant ausweichen.
Bei WLAN Routern sollte man grundsätzlich die niedrigste Sendeleistung einstellen, bei der das System noch eine sichere Übetragung gewährleistet.
Leider wird dieses aus Kostengründen von den meisten Herstellern noch nicht unterstützt... Viel schlimmer ist, dass es sogar Leute gibt, die sich aus dem Zubehör gewinnbringende Antennen besorgen um die Reichweite Ihres WLAN-Systemes zu erhöhen. Was da an Energie an die Umwelt abgegeben wird, geht auf keine Kuhhaut... Man sollte sich mal ernsthaft überlegen, was man wirklich zum Leben braucht und was nicht...

Viele Grüße
Gernot




Werte Listenteilnehmer,

Angesichts der Thematik ist es für mich klar, dass ich 
mich in Sicherheitsangelegenheiten zuallererst direkt 
an den betreffenden Listenteilnehmer wende. Wenn aber, 
wie ich aus dem Mailaufkommen schließe, Interesse 
besteht, oute ich mich gerne auch für die Allgemeinheit 
in der Liste.Zustimmung des A-DX Listenbetreiber
--
-----------------------------------------------------------------------
Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
-----------------------------------------------------------------------
Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede
kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.