[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

AW: AW: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 48/2008, 48. KW


  • Subject: AW: AW: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 48/2008, 48. KW
  • From: "Thomas M. Rösner" <dl8aam@xxxxxx>
  • Date: Fri, 28 Nov 2008 14:55:30 +0100

Jein'

also für Mitglieder gilt die Vereinssatzung (jede) als "Gesetzesbuch".
Das gilt für Mitglieder von Schützenvereinen, wie für die des DARC.

FYI: "Wobei bei den Erstgenannten", seit der vorletzten Waffenrechtsreform
deren Sportordnungen vom "Bundesinnenminister" genehmigt werden
müssen und wenn ich eine waffenrechtliche Genehmigung vom Staat 
haben will, d.h.  u.a. das normale" Kleinkalibergewehr, muss (!) ich 
nun Mitglied eines bundesweit organisierten und anerkannten 
Verbandes sein.

Auch was als Verband anerkannt ist, wird vom "Minister" festgelegt
(Mindestorganisationsgröße, -mitgliederzahl), d.h. in diesen Fällen 
hat die "ministerielle" Vereins-/Verbandssatzung (zumindest die wichtigesten
Teile, wie die Sportordnung) wirklich einen echten hoheitlichen "gesetzlichen" 
Charakter. Welche Disziplinen in DL wie geschossen werden dürfen, u.a.
Schußzahl, Entfernungen, Zeiten, Scheiben, Ausleuchtung der Stände, 
Kleidung, Lage der Knopfleisten der Jacken, Größe und Lage von an 
der Kleidung aufgebrachter Werbung etc. etc. etc.) entscheidet nicht 
mehr der "Sport" selbst, nicht mehr der "Präsi", der Verein, 
das int'l oder nationale olypmische Committee, 
sondern nur noch der "Minister" in Einzelprüfung.

Man kann sich spasseshalber mal anschauen, was der Minister hier
so alles "festgelegt" hat unter:
http://www.bva.bund.de/cln_115/nn_372242/DE/Aufgaben/Abt__II/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Download/dsb__sportordnungen.html?__nnn=true

"Auf den Amateurfunk" übertragen hiesse das, um eine Amateurfunk-
lizenz zu erhalten, muss man Zwangsmitglied im DARC (in Ermangelung eines
zweiten bundesweit aktiven "entsprechend großen" Verbands erfüllt nur der
DARC die Vorgabe) sein (Wahlweise Führerschein im ADAC, ACE etc.). 
Jede Kontestausschreibung für Teilnehmer, die von deutschen Boden 
aus teilnehmen wollen (auch die der ausländischen Verbände an 
denen "wir" teilnehmen) muss vorher dem "Bundeswirtschaftsminister" 
zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden und
gilt erst nach Veröffentlichung auf der Webseite der BNetzA.
Hier gilt nicht mehr grundgesetzliche "Assoziationsfreiheit", sondern
nur noch die ministerielle "Assoziationspflicht". Es regt sich aber
hier keinerlei Widerstand, kommt es doch den Vereinen entgegen,
ihre Position gegenüber den Schützen wird gestärkt.
Muss (!) er doch nun jedes ausgetretene Mitglied nun auch der
Ordnungsbehörde namentlich melden, wenn auch nur die Möglichkeit
besteht, dass der ein "Kleinkalibergewehr" aus alten Zeiten im
Keller hat. "Wenn Du austrittst petzen wir das dem Ordnungsamt
und dann bist Du Ops's KK-Gewehr los!". (Wobei der
Vostand nicht mal böse handelt, er muss petzen, 
sonst macht er sich "strafbar").


Aber zurück "zu was ganz Anderen", den Bandplänen.

In DL aktuell nur Satzungsrecht. Die Durchsetzung von Satzungs-
recht obligt "dem Verein", bzw. dessen Gerichtsbarkeit,
diese Art der Gerichte dürfen sogar "richtige" Strafen (auch 
Geld etc.) verhängen (z. B. im "Sport"). Welche Stafen hier
möglich sind, hängt aber wiederum von Verein zu Verein, von
Verband zu Verband unterschiedlich. 
Ist man aber kein Mitglied, hat das für mich aber keine Relevanz.

In vielen umliegenden europäischen Nachbarländern ist
das aber anderes, da wird in den rechtlichen "Amateurfunk-
Bestimmungen" auf die jeweils gültigen IARU-Bandpläne 
verwiesen und haben somit eine "echte" gesetzliche
Wirkung auf den dortigen Funkbetrieb. 
In DL wurde/wird? aber auch bei den Amateurfunkprüfungs-
katalogen auch in etwa nach "an was muss ich mich zwecks Wahl
der Frequenzen auch halten ? > IARU-Bandpläne" gefragt. 
Aber dadurch erlangen die in DL trotzdem noch keine 
Eigenschaft eines "Gesetzes", zeigt aber auch hier den
besonderen Charakters dieser Pläne, auch in den 
Augen der zuständigen Behören.

Aber vorsicht, wenn man im Urlaub nach Frankreich (etc.)
fährt, sieht/kann es ganz anders aussehen. Besser
hier grundsätzlich dann an die "IARU-Bandpläne" halten, 
denn kaum einer wird sich im Vorfeld die genauen 
"Bestimmungen" aus Frankreich (etc.) schicken lassen...hi

73, Tom
-------- Original-Nachricht --------
.
> Viele Versuche, den "Bandplan" rechtlich verpflichtend zu machen, sind
> gottlob gescheitert. Sonst hätte es mit den digitalen Betriebsarten noch
> länger gedauert! 73 Nils, DK8OK
...

> gibts da irgendeine rechtsgrundlage nach der die bandpläne nur für
> mitglieder
> der iaru-verbände verbindlich sind und wer ist denn für sanktionen bei
> verstössen zuständig? 
> 
> ich bin nur cept-novize und kenne die zusammenhänge noch nicht!

-- 
Sensationsangebot nur bis 30.11: GMX FreeDSL - Telefonanschluss + DSL 
für nur 16,37 Euro/mtl.!* http://dsl.gmx.de/?ac=OM.AD.PD003K11308T4569a
--
-----------------------------------------------------------------------
Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
-----------------------------------------------------------------------
Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede
kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.