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AW: AW: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 48/2008, 48. KW
- Subject: AW: AW: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 48/2008, 48. KW
- From: "Thomas M. Rösner" <dl8aam@xxxxxx>
- Date: Fri, 28 Nov 2008 14:55:30 +0100
Jein' also für Mitglieder gilt die Vereinssatzung (jede) als "Gesetzesbuch". Das gilt für Mitglieder von Schützenvereinen, wie für die des DARC. FYI: "Wobei bei den Erstgenannten", seit der vorletzten Waffenrechtsreform deren Sportordnungen vom "Bundesinnenminister" genehmigt werden müssen und wenn ich eine waffenrechtliche Genehmigung vom Staat haben will, d.h. u.a. das normale" Kleinkalibergewehr, muss (!) ich nun Mitglied eines bundesweit organisierten und anerkannten Verbandes sein. Auch was als Verband anerkannt ist, wird vom "Minister" festgelegt (Mindestorganisationsgröße, -mitgliederzahl), d.h. in diesen Fällen hat die "ministerielle" Vereins-/Verbandssatzung (zumindest die wichtigesten Teile, wie die Sportordnung) wirklich einen echten hoheitlichen "gesetzlichen" Charakter. Welche Disziplinen in DL wie geschossen werden dürfen, u.a. Schußzahl, Entfernungen, Zeiten, Scheiben, Ausleuchtung der Stände, Kleidung, Lage der Knopfleisten der Jacken, Größe und Lage von an der Kleidung aufgebrachter Werbung etc. etc. etc.) entscheidet nicht mehr der "Sport" selbst, nicht mehr der "Präsi", der Verein, das int'l oder nationale olypmische Committee, sondern nur noch der "Minister" in Einzelprüfung. Man kann sich spasseshalber mal anschauen, was der Minister hier so alles "festgelegt" hat unter: http://www.bva.bund.de/cln_115/nn_372242/DE/Aufgaben/Abt__II/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Download/dsb__sportordnungen.html?__nnn=true "Auf den Amateurfunk" übertragen hiesse das, um eine Amateurfunk- lizenz zu erhalten, muss man Zwangsmitglied im DARC (in Ermangelung eines zweiten bundesweit aktiven "entsprechend großen" Verbands erfüllt nur der DARC die Vorgabe) sein (Wahlweise Führerschein im ADAC, ACE etc.). Jede Kontestausschreibung für Teilnehmer, die von deutschen Boden aus teilnehmen wollen (auch die der ausländischen Verbände an denen "wir" teilnehmen) muss vorher dem "Bundeswirtschaftsminister" zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden und gilt erst nach Veröffentlichung auf der Webseite der BNetzA. Hier gilt nicht mehr grundgesetzliche "Assoziationsfreiheit", sondern nur noch die ministerielle "Assoziationspflicht". Es regt sich aber hier keinerlei Widerstand, kommt es doch den Vereinen entgegen, ihre Position gegenüber den Schützen wird gestärkt. Muss (!) er doch nun jedes ausgetretene Mitglied nun auch der Ordnungsbehörde namentlich melden, wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass der ein "Kleinkalibergewehr" aus alten Zeiten im Keller hat. "Wenn Du austrittst petzen wir das dem Ordnungsamt und dann bist Du Ops's KK-Gewehr los!". (Wobei der Vostand nicht mal böse handelt, er muss petzen, sonst macht er sich "strafbar"). Aber zurück "zu was ganz Anderen", den Bandplänen. In DL aktuell nur Satzungsrecht. Die Durchsetzung von Satzungs- recht obligt "dem Verein", bzw. dessen Gerichtsbarkeit, diese Art der Gerichte dürfen sogar "richtige" Strafen (auch Geld etc.) verhängen (z. B. im "Sport"). Welche Stafen hier möglich sind, hängt aber wiederum von Verein zu Verein, von Verband zu Verband unterschiedlich. Ist man aber kein Mitglied, hat das für mich aber keine Relevanz. In vielen umliegenden europäischen Nachbarländern ist das aber anderes, da wird in den rechtlichen "Amateurfunk- Bestimmungen" auf die jeweils gültigen IARU-Bandpläne verwiesen und haben somit eine "echte" gesetzliche Wirkung auf den dortigen Funkbetrieb. In DL wurde/wird? aber auch bei den Amateurfunkprüfungs- katalogen auch in etwa nach "an was muss ich mich zwecks Wahl der Frequenzen auch halten ? > IARU-Bandpläne" gefragt. Aber dadurch erlangen die in DL trotzdem noch keine Eigenschaft eines "Gesetzes", zeigt aber auch hier den besonderen Charakters dieser Pläne, auch in den Augen der zuständigen Behören. Aber vorsicht, wenn man im Urlaub nach Frankreich (etc.) fährt, sieht/kann es ganz anders aussehen. Besser hier grundsätzlich dann an die "IARU-Bandpläne" halten, denn kaum einer wird sich im Vorfeld die genauen "Bestimmungen" aus Frankreich (etc.) schicken lassen...hi 73, Tom -------- Original-Nachricht -------- . > Viele Versuche, den "Bandplan" rechtlich verpflichtend zu machen, sind > gottlob gescheitert. Sonst hätte es mit den digitalen Betriebsarten noch > länger gedauert! 73 Nils, DK8OK ... > gibts da irgendeine rechtsgrundlage nach der die bandpläne nur für > mitglieder > der iaru-verbände verbindlich sind und wer ist denn für sanktionen bei > verstössen zuständig? > > ich bin nur cept-novize und kenne die zusammenhänge noch nicht! -- Sensationsangebot nur bis 30.11: GMX FreeDSL - Telefonanschluss + DSL für nur 16,37 Euro/mtl.!* http://dsl.gmx.de/?ac=OM.AD.PD003K11308T4569a -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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