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[A-DX] 1933:Das Radio als neues Leitmedium


  • Subject: [A-DX] 1933:Das Radio als neues Leitmedium
  • From: "Paul Gager" <aon.913879759@xxxxxx>
  • Date: Sun, 21 Sep 2008 11:55:20 +0200

nach-richten.at printausgabe teil 33

Sammeledition vom Anschluss zur Befreiung 1938-45
Aufstieg des Radios zum vorrangigen Propagandamittel
Versuch totaler Medienkontrolle
Fuer das NS-Regime spielt das junge Medium Radio eine zunehmend vorrangige
Rolle. Diese wird waehrend des Krieges immer wichtiger.

Wegen der Depression der oesterreichischen Volkswirtschaft und wegen der
zeitweiligen Belastung des Rundfunks mit politischer Werbung fuer den
unpopulaeren "Staendestaat" war der Aufstieg des neuen Mediums Radio in
Oesterreich zunaechst ein langsamer. Von 1930 bis 1938 betrug der
Teilnehmerzuwachs jaehrlich etwa fuenf Prozent. Die leihweise im Rahmen der
Kampagne fuer die Volksabtimmung am 10. April 1938 verteilten
"Volksempfaenger" fuehrten nicht zum großen Erfolg in der "Ostmark": In den
ersten sechs Monaten nach dem "Anschluss" waren nur knapp 20.000 neue
Rundfunkteilnehmer registriert worden. Mit 1. Juni 1938 trat eine
vollstaendige Gebuehrenbefreiung fuer Blinde, Schwerbehinderte, Arbeitslose
sowie beduerftige Invaliden-,Hinterbliebenen-und Kleinrentner in Kraft.

Auch diese Sozialaktion trug wenig zur Steigerung der Teilnehmerzahlen bei.
Ein Jahr spaeter weist die Statistik nur rund 33.000 gebuehrenbefreite
Rundfunkteilnehmer aus.
[..]
Hoeren verboten
Das totalitaere NS-Regime wollte moeglichst jede regimekritische Debatte
verhindern und erließ dazu mehrere Gesetze:vor allem das
"Heimtuecke"-Gesetz, den Zersetzungsparagraphen in der
Kriegssonderstrafrechtsverordnung und die Hochverratsartikel des
Reichsstrafgesetzbuches.

Mit Kriegsbeginn kam noch das Hoerverbot auslaendischer Sender hinzu. Dieser
"Verordnung ueber außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1. September 1939"
gingen etliche Bemuehungen voraus. Waehrend die deutsche Reichsregierung
gegen Ende der Weimarer Republik begann, den Empfang unerwuenschter
Rundfunksendungen aus der Sowjetunion mittels Stoersender zu unterbinden,
gingen ab 1933 die Nationalsozialisten gegen die Hoerer selbst vor. Das
Geheime Staatspolizeiamt in Berlin ordnete im September 1933 an, Teilnehmer
an kommunistischen Abhoergemeinschaften von Radio Moskau in ein
Konzentrationslager einzuweisen. Zudem griff die Staatspolizei zu
praeventiven Mitteln wie der gezielten Beschlagnahme von Rundfunkgeraeten.
Schließlich wurde der Vertrieb von Rundfunkgeraeten, deren Skalen bestimmte
Sendestationen wie etwa Moskau enthielten, untersagt und zugleich mehr
Stoersender gegen kommunistische oder Exilsender eingesetzt. [..]

Zustaendig fuer die Aburteilung des Deliktes "Rundfunkverbrechen" waren
NS-Sondergerichte. Als Regelstrafe war die Zuchthausstrafe vorgesehen, in
leichteren "Faellen" Gefaengnisstrafe, aber bei Verbreitung
"widerstandskraftgefaehrdender" Nachrichten konnte auch die Todesstrafe
verhaengt werden. (Text Fritz Hausjell)

Feindsender
Vor allem die westallierten und neutralen Sender wurden gehoert.
Die sowjetischen Stationen stießen- mit Ausnahme der
Kriegsgefangenensendungen- auf weniger Interesse. Was gehoert wurde, hing
natuerlich auch davon ab, was empfangbar war. Die Stationen der BBC waren
besonders beliebt, in der Naehe der Schweiz war es vor allem der Sender
Beromuenster. Bei den abgehoerten Sendungen handelte es sich ueberwiegend um
Nachrichten und Tagesmeldungen vom Kriegsgeschehen sowie Berichte ueber den
Frontverlauf.

Paul


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