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[A-DX] AW: [A-DX] Re: [A-DX] AW: [A-DX] AW: [A-DX] kurze Protokollmitschnitte von Sendungen veröffentlichen?


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  • From: "Wolf Harranth" <harranth@xxxxxxxx>
  • Date: Fri, 29 Aug 2008 08:45:03 +0200

Jürgen Fenn schreibt:

Ich blicke nicht durch... In welchem Verhältnis steht die
Pauschalvergütung zum Zitatrecht? Ich darf doch jederzeit aus einem
urheberrechtlich geschützten Werk zitieren und diese Zitate wiederum
veröffentlichen (mit Quellenangabe)?

Vereinfacht: Du musst unterscheiden zwischen Urheberrechten und Senderechten. Als Autor des Beitrags X bin ich Urheber und habe bei Veröffentlichung Honoraranspruch. Verkaufe ich diesen Beitrag z.B. an eine Sendeanstalt, dann übertrage ich - je nach Vertrag - die Wahrung dieser Rechte ganz oder teilweise an den Sender. Ich kann z.B. die einmalige Ausstrahlung vereinbaren oder (als "Stringer") sydikatisieren: genereller, regional gebundener etc, freier Verkauf auf dem freien Markt etc. Der Sender honoriert mich für das Ausmaß der seiner Ausstrahlrechte (inkl. Kabel, Satellit, Internet...) und ggf. für das Recht zur Weiterverwertung, an deren Erfolg er mit einem Tantiemenanteil beteiligt wird (Hörverlag, internationale Sender, Übersetzungen...)
Wenn ich aber nun in meinem Beitrag Inhalte aufnehme, die Rechte Dritter berühren, müssen diese vor der Ausstrahlung bedient werden: indem _ich_ mich der Genehmigung versichere, dies der _Sender_ tut oder wir und darin teilen. Ich kann also z.B. Shakespeare zitieren (der ist tantiemenfrei), nicht aber die 20 Jahre alte Shakespeare-Übersetzung von XY. Ich kann also ohne weiteres einen Mitschnitt verwenden, in dem ein Sprecher einen Text aufsagt, nicht aber dann, wenn im Hintergrund Caruso singt. Caruso an sich ist tantiemenfrei, aber vielleicht wurde diese Nummer digital aufbereitet, dann hat der Prozudent Anspruch; vielleicht singt Caruso eine Nummer, die noch nicht frei ist...
Im wissenschaftlichen Bereich gibst Du die Quelle an. Im Film/TV ebenfalls (im Abspann). Im Internet, in den Printmedien gibt es den Credit. ("Mit Dank an ..." oder C by...) Beim Hörfunk ist das schon ein bisschen komplizierter. Da muss z.B. bei einer Buchrezension mit Zitaten der Name des Übersetzers/der Übersetzerin mit genannt werden. Aber es erfolgt keine ellenlange Aufzählung von Rechtssicherungen bei O-Tönen. _Daher_ stehst Du bei der öffentlichen Weitergabe von Mitschnitten vor Problemen. Wo kein Kläger ist, ist kein Richter? Die Rechtslage ist trotzdem klar.

Wolf

PS. Ein konkretes Beispiel. Wir hätten gern beim Hörertreffen in Friedrichshafen einen einmaligen Beitrag gezeigt: das einzige Laufbild mit einem ehemaligen DASD-Präsidenten, aus ca. 1933. Das Recht an diesem Wochenschaustreifen hat eine französische Produktionsfirma. Pro Sekunde hätten sie für die einmalige Aufführung 1€ verlangt, dazu 200€ für die Beistellung der Kopie. Für die Aufnahme ins Internet hätten wir einer Seitenabfrage und Abrechnung nach Klicks zustimmen müssen...       

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