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AW: [A-DX] ORF Sparpaket


  • Subject: AW: [A-DX] ORF Sparpaket
  • From: "Franz Ladner" <fladner@xxxxxxxxx>
  • Date: Sun, 25 Oct 2009 19:43:50 +0100

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von Juergen
Fenn
Gesendet: Freitag, 23. Oktober 2009 19:57
An: liste@xxxxxxx
Betreff: Re: [A-DX] ORF Sparpaket



Patrick Robic schrieb:

>> Ich habe mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass der Karfreitag in 
>> Österreich kein gesetzlicher Feiertag ist. Die evangelischen 
>> ORF-Mitarbeiter (es werden wohl nicht viele sein) dürfen aber 
>> trotzdem zu Hause bleiben?
>>
> 
> Nicht nur die ORF-Mitarbeiter, ich auch ;-).
> Der Karfreitag ist für die Evangelischen in Österreich sehr wohl ein 
> gesetzlicher Feiertag, aber es ist eben kein genereller Feiertag.

Merkwürdige Regelung, die wir im deutschen Recht ja nicht kennen. In
Deutschland gibt es nur gesetzliche Feiertage, die zwar von Bundesland zu
Bundesland anders geregelt sein können (weil Landesrecht), die
Unterscheidung nach der jeweiligen Religionsangehörigkeit gibt es aber
nicht. Das würde ja zB bedeuten, daß Muslime an allen deutschen Feiertagen
arbeiten müßten, weil es nur christliche gesetzliche Feiertage gibt ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Karfreitag#Staatliches_Recht
http://de.wikipedia.org/wiki/Feiertage_in_%C3%96sterreich
http://de.wikipedia.org/wiki/Feiertage_in_Deutschland#Rechtliche_Bedeutung

Jürgen.
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Das ist eigentlich noch viel seltsamer...:
(Hab einen Artikel reusgesucht):



Muslime fordern gesetzliche Anerkennung ihrer Feiertage

Der Islam ist zwar seit 1912 als Religionsgemeinschaft gesetzlich anerkannt.
Doch Muslime haben keinen gesetzlichen Anspruch, an ihren Feiertagen
arbeits- und schulfrei zu haben. Jetzt fordern sie eine Regelung wie sie
schon längst für evangelische oder jüdische Feiertage gilt.

Der Karfreitag ist in Österreich zwar kein gesetzlicher Feiertag.
Evangelische Christen haben aber das Recht, ihren höchsten religiösen
Feiertag arbeitsfrei zu bekommen. Dasselbe gilt auch für den Reformationstag
am 31. Oktober. Auch die Juden haben ein gesetzliches Anrecht auf ihre
Feiertage. Für muslimische Feiertage gibt es bisher keine derartige Regelung
? obwohl der Islam als gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft den
gleichen rechtlichen Status wie die evangelische oder die katholische
Kirchen genießt.


Muslime wollen Anspruch auf zwei Feiertage

"Wir sind eine bescheidene Religion. Wir haben nur zwei hohe Festtage",
betont der Präsident der Islamischen Religionsgesellschaft, Anas Schakfeh,
in einem Interview für das Radio-Magazin "Praxis". Nur für den Abschluss des
Fastenmonats Ramaddan und für das Opferfest wollen die Muslime einen
Anspruch auf "schul- und arbeitsfrei".

Probleme auch beim Freitagsgebet

Probleme gibt es auch mit dem für Muslime verpflichtenden Freitagsgebet,
denn Freitagmittag können bzw. dürfen viele Gläubige nicht ihren
Arbeitsplatz verlassen. Darüber hinaus stellen sich am Freitag keine
Probleme: Es handelt sich um keinen Ruhetag ? wie den christlichen Sonntag.
Nur die Teilnahme am Freitagsgebet ist Vorschrift.

Islam: Zweitstärkste Religionsgemeinschaft in Österreich

Der Islam wurde 1912 ? nach der Annexion Bosniens durch Österreich-Ungarn ?
als Religionsgemeinschaft anerkannt. Mit derzeit rund 400.000 Gläubigen ist
der Islam die zweitstärkste Religionsgemeinschaft in Österreich ? vor den
rund 350.000 evangelischen Christen.


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