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[A-DX] AW: [A-DX] Re: [A-DX] Re: [A-DX] OT! Pressetext: Abmahnung: Rocker schickt CD-Trümmer an Anwalt


  • Subject: [A-DX] AW: [A-DX] Re: [A-DX] Re: [A-DX] OT! Pressetext: Abmahnung: Rocker schickt CD-Trümmer an Anwalt
  • From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
  • Date: Sat, 5 Sep 2009 20:13:21 -0000

Schön, diese Bootlegs. Aber die sind doch Geschäftsprinzip, oder? Etwa bei
Youtube, und da muß man gar nicht auf die Mitschnitte des Chuck
Berry-Konzerts in Mannheim verweisen ...

Die Grauzone aber scheint nur für Juristen ausleuchtbar. Es gibt z.B. eine
Reihe von Filmen, die man zwar rechtmäßig kaufen kann, die aber doch
Probleme aufwerfen; nur ein paar Beispiele, die die Komplexität zeigen:

* W.C. Fields-Filme etwa sind in Deutschland nicht erhältlich. Man kann sie
aber problemlos & legal in den USA bestellen. Jedoch sind sie dann hier
nicht abspielbar; ein Ländercode verhindert das. Erst wenn man sie mit einer
Freeware entsprechend behandelt, gelange ich am Ende auch in den Genuss
meiner rechtmäßig eingekauften Leistung. Sehe ich auf diese Weise
"International House", handele ich da illegal?

* Bestimmte Filme von Leni Riefenstahl dürfen hierzulande ebenfalls nicht
verkauft werden. Kauft man sich dennoch legal im Ausland etwa "Triumph des
Willens", handelt man da illegal? Und: führt man das vor, ohne die
hierzulande staatlicherweise vorgeschrieben vorherzugehende "geschichtliche
Einordnung", ist das dann strafbar? Was ist, wenn man selbst Historiker ist
und seinem Publikum vorher ein paar einleitende Sätze erzählt, exkulpiert
einen das? Und was ist mit dem ehemaligen BDM-Mädchen, dem man den Film - in
Kenntnis all' dieser Dinge und also vorsätzlich - ohne vorherige Belehrung
vorführt?

* Eine Reihe von deutschen u.a. abstrakten Avantgarde-Filmen der frühen
1920er sind nur unter Umständen erhältlich, die den Erwerb von Gras als
leichte Übung erscheinen lassen. Wer sie - wie ich - für essentiell hält,
Film zu verstehen und sie trotzdem - irgendwie - "legal" kauft: handelt der
in Notwehr? Geistiger Mundraub? Gibt's sowas?

Leider kenne ich keine Bespiele aus dem Rundfunk, aber wenn ich ein MP3 von
TRAXX Radio mit "Sweet Caroline" auf meiner Website veröffentliche, kann
mich dann Neil Diamond verklagen? Bei SIO 333-4? Oder doch eher: Kleines
Zitierrecht?

"Grundsätzliche Laxheit in Fragen geistigen Eigentums" attestierte sich
selbst einmal Bert Brecht, als er beim deutschen Villon-Übersetzer etwas
klaute. Wahrscheinlich steht man als kulturell oder historisch oder
überhaupt irgendwie interessierter Bürger ohnehin mit einem Bein im
Kittchen.

Inzwischen, die c't hatte es ja mal getroffen, gilt ja sogar die Verbreitung
von Informationen, wie man Zugang zu dem findet, was man subjektiv als sein
Eigentum betrachten darf, für strafbar.

Sorry für diese beträchtliche Abschweifung. Aber ein Blick "hinter die
Spiegel" ist ja immer ganz nett. Und bevor jetzt der eine Hobbyfreund einen
anderen deshalb anschwärzt, weil ersterer frech und ohne GEMA-Gebühren den
"Song of the Coconut Islands", der einer ID von RRI Palangkaraya folgt, als
MP3 ins Internet stellt, wollte ich doch schon mal gefragt haben!

Nein - sonst alles well aboard. Nur: da mein Perseus sich mit SpecLab gerade
bemüht, das fade-in von CKZN auf 6160 aufzuzeichnen, muß ich mich solchen
Drolerien widmen ...

73 Nils

-----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von
> Wolfgang Thiele
> Gesendet: Samstag, 5. September 2009 18:11
> An: liste@xxxxxxx
> Betreff: [A-DX] Re: [A-DX] Re: [A-DX] OT! Pressetext: Abmahnung: Rocker
> schickt CD-Trümmer an Anwalt
> 
> Tom DF5JL schrieb:
> 
> > Nette PR Aktion bzw. Parteienwerbung ohne Möglichkeit der Überprüfung
> > des Sachverhalts... - Pressetext.at ist keine Presseagentur im
> > journalistischen Sinne, sondern ein Pressetextverteiler. Der hier
> > veröffentlichte Text stammt direkt aus der Feder der Piratenpartei.
> >
> > Ich tue mich mit solchen Dingen schwer hier in der Liste...
> 
> Die Sache hat vor ein paar Tagen einige Wellen geschlagen, vgl. z.
> B. diese Berichte bei Spiegel Online und bei Heise/Telepolis:
> 
> <http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,645571,00.html>
> <http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30985/1.html>
> 
> Bei den fraglichen CDs handelte es sich um Bootlegs aus den 90er
> Jahren, der klassische Fall von illegalen Kopien lag also noch
> nicht einmal vor. So lässt denn auch Iron-Maiden durch den Anwalt
> u. a. vortragen, der Band sei daran gelegen, dass qualitativ
> schlechtes Material nicht weiter verbreitet wird.
> 
> Nominell haben die Anwälte des Iron-Maiden-Managements vielleicht
> recht, aber der Image-Schaden für die Band dürfte enorm sein,
> gerade unter den treuen Heavy-Metal-Fans.
> 
> Solche Bootlegs habe ich auch schon des öfteren in renommierten
> Geschäften gesehen, ohne dass offensichtlich jemand Anstoß genommen
> hätte. Und nun stürzt man sich plötzlich auf einen eingefleischten
> Fan, der so etwas im Internet anbietet.
> 
> Gruß
> Wolfgang
> 
> 
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