[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[A-DX] Polen: Neues Mediengesetz bedroht öffentlich-rechtlichen Rundfunk


  • Subject: [A-DX] Polen: Neues Mediengesetz bedroht öffentlich-rechtlichen Rundfunk
  • From: "Dr. Anton J. Kuchelmeister" <ajk@xxxxxxxxx>
  • Date: Fri, 03 Jul 2009 10:20:53 +0200


Weiterleitung einer Meldung von Hobbyfreund Udo Jackenkroll aus Werl (leicht angepaßt):

Wie der deutschsprachige Dienst des Polnischen Rundfunks mitteilte, hat
das Parlament in Warschau ein neues Mediengesetz verabschiedet. Danach
wird die Mediengebühr (Rundfunkgebühr) gestrichen. Der Polnische Rundfunk
soll dann auf Geld angewiesen sein, welches die Regierung bewilligt. Dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Polen wird KEINE Mindestsumme seitens
der Regierung zugesagt.

Falls das Gesetz vom Staatspräsidenten unterschrieben wird, kann der
Polnische Rundfunk einen Großteil seiner TV- und Radioprogramme nicht mehr
finanzieren. Es ist anzunehmen, dass dann auch für die Auslandssendungen
kein Geld mehr da sein wird. Außerdem würden die noch verbleibenden
wenigen Programme des Polnischen Rundfunks wegen der neuen Art der
Finanzierung in die vollständige Abhängigkeit von der Politik geraten.

Nachhören der Hörerbriefsendung vom 02.07., in der dieses Thema behandelt wurde:
<http://www.polskieradio.pl/zagranica/news/artykul111300.html>
Link zur  mp3-Datei (16,4 MB):
<http://www.polskieradio.pl/_admin/cm/polonia/_Sekcja225/_audio/2009070203391434.mp3>

Alle Anfragen, Proteste und Appelle in Sachen öffentliche Medien schicken
Sie bitte an die Kanzlei des Premierministers. Die Postanschrift von
Premierminister Donald Tusk lautet:

   Kancelaria Prezesa Rady Ministrów
   Al. Ujazdowskie 1/3
   00-583 Warszawa
   Polska







--
-----------------------------------------------------------------------
Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
-----------------------------------------------------------------------
Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede
kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.